Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861)
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 128 (sequence 152)
- Language
- German
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128 strickte Bestimmungen nicht fehlen, über das Verhältnis, die Beschaffenheit, Anzahl u. s. w. der einzelnen tradirtcn Lehren, üoer fc., Merkmale, die sie als sinaitische kennzeichne, ferner aus welche Qtilniisder Widerspruch!;» lösen sei, daß eine biblische Interpretation tradirr, und doch unter den ftüheren Lehrern Meinungsverschiedenheit darüber obwalten konnte, sowie ähnliche specialisirte Distiuctionen. Das Ueberhandnehmen der Karäer mochte auch damals hauptsächlich mit Anlaß gegeben haben, den gleichzeitigen Ursprung so vieler Bestandtheile der mündlichen Lehre, wie sie sich herausgebildet hatten, mit dem schriftlichen Gesetze genauer zu normiren und zu formuliren. Man gerieth aber dadurch in Subtilitäten, die wieder von anderen großen Lehrern (z. B. Rachmanides) bestritten wurden. Solche Aufstellungen, die aber wie die mainmnischen 13 Glaubensartikel nur theoretischer Natur sind, weshalb diese bereits von Chisdai und Älbo Angriffe erlitten , haben daher keineswegs die Autorität, irgend Forschungen über die damit connexen Gegenstände hemmen zu können. Die gleiche Berechtigung der Tradition im Zudenthume mit dem schriftlichen Gesetze als dessen Ergänzung, dies ist das Resultat einer nicht wegzuläugnenden geschichtlichen Thatsache. Mögen auch die Ansichten über das erste Hervortreten einzelner Bestimmungen immerhin divergiren; man kann hierauf den Spruch anwenden: »Diese und jene sind Worte des lebendigen Gottes!« Mt wissenschaftlichen, aber nicht mit theologischen dogmatischen Waffen dürfen sie bekämpft werden. »Aber,« höre ich fragen, »ist es auch angemessen, ist es, wenn auch gestattet, doch dem Glauben wohl förderlich, hierin Ansichten auszusprechen, die zum Theile auf anderen Motiven ruhen als den hergebrachten, und darum scheinbar zu einem anderen Ergebnis führen?« — Allerdings ist die Frage zu bejahen, wenn die ausgesprochenen Ansichten die Folgerungen ernster und besonderer Forschung sind.