Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861)
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 113)
- Language
- German
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89 bestimmt bezüglich der Protestanten, daß die Derurtheilung eines Ehegatten zu einer Kerkerstrase von fünf Zähren zur Trennung der Ehe berechtigt. Bezüglich der Juden hat das Gesetz da eine Lücke gelassen. Es ist jedoch bekannt, daß das jüdische Gesetz mannigfache Handhaben bietet, um eine Scheidung herbeizuführen und nichtsdestoweniger ist diese auch in diesem Falle höchst selten. Die Ehe, obschon nach jüdischem Gesetze ein bloßer Civilact, ist beim Juden geweiht und geheiligt, und in treuer Anhänglichkeit (heilen Mann und Weib Leid und Freud. Es sei mir gestattet bei dieser Gelegenheit einer Thatsache zu gedenken: Ein junger Mann, dem das Glück günstig war, warb um die Hand eines Rädchens, welches mit den Reizen der Jugend geschmückt, aus gutem Hause war. Der junge Mann wurde von dem Mädchen und von ihrer Mutter (der Vater war bereits gestorben) erhört, und das Mädchen, welches eine sehr anständige Mitgift brachte, wurde seine Frau. Die jungen Leute lebten aus ziemlich großem Fuß und kein Unfall störte die Flitterwochen und Honigmonate. Zehn Monate nach der Hochzeit gebar die Frau ein Knäblein; doch nicht lange sollten die Mutterfreuden währen. Zwei Tage nach der Geburt war das Kind bereits eine Leiche und kaum war das Kind bestattet, trafen die Gerichtsbeamten ein, welche beauftragt waren, die Pfändung vorzunehmen, und es wurde Alles gepfändet, kaum das Bett, in welchem sich die unglückliche Wöchnerin befand, wurde verschont. Die arme Frau wußte nichts davon, daß ihr Rann durch gewagte Speculationen dem Unglücke entgegeneilte. Der Mann wurde dem Gerichte überantwortet und dieses erkannte auf acht Jahre Gesängniß. Die Frau kehrte wieder in das Haus ihrer Mutter zurück und fand Zeit über ihr Schicksal »achzudenken. Mutter und Tochter hatten nur den einen Gedanken, in welcher Weise die Scheidung herbeiz^ühren sei. Alle Versuche diese zu bewerkstelligen waren vergebens. Der Mann hatte die Ueberzeugung, daß seine Frau die Scheidung verlange, weil