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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1861-01-01 · Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861) · p. Seite 88

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861)
Date
1861-01-01
Page
Seite 88 (sequence 112)
Language
German
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IRI
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88 sie weisen aus Roth und Elend hin, das sie erduldeten und ich hörte schon den Spruch citiren: Man sollte den Dieb nicht verspotten, wenn er stiehlt, um seine Begier zu befriedigen, wenn ihn hungert. Wie aber auch die Ansichten über die Vergangenheit sein mögen, die Zukunft drängt sich immer entschiedener hervor. Was dann, wenn die schwere Zeit der Roth vorüber ist? Indem wir noch ans diesen Punct zurückkommen werden, wollen wir auf zwei characteristische Merkmale, welche jüdische Sträflinge während der Haftzeit kennzeichnen und auszeichuen, anführen. Diese sind: die treue Anhänglichkeit an die Familie und an den Glauben. Das Familienleben gehört zu den Lichtseiten des jüdischen Lebens; es zeigt sich in der Fülle der Kraft da, wo Janimer und Elend ein Mitglied derFamilie heimsucht. Es ist wahrhaft rührend zu sehen, wie Mutter und Kinder sich im vollen Sinne des Wortes den kargen Bissen absparen, um dem im Gefängnisse weilenden Gatten und Vater einen kleinen Zuschuß zu gewähren. Mütter oder überhaupt jüdische weibliche Sträflinge sind sehr selten, wie die spätere Tabelle nachweist. Eltern, denen das Herz bricht, wenn sie daran denken, daß ihr Sohn als Verbrecher in Hast ist, vergessen doch ihres Kindes nicht, und wie oft perlet die Thräne in den Augen des Kindes, wenn es um den eingckerkerten Dater sich erkundigt. Die schönsten Stunden, die der jüdische Sträfling im Kerker hat, sind diejenigen, wo er Nachrichten von seiner Familie und über seine Familie erhält. Alle sehnen sich darnach, ihren Familien einmal wieder »in Ehre« vvrzustehen und den Schandfleck zu tilgen. Es kommt daher sehr häufig vor, daß jüdische Sträflinge im Kerker sich dieAnfangsgründe einer fremden Sprache aneignen, um nach erlangter Freiheit in fremdem Lande sich selbständig zu machen. Der Gedanke an die Heimat schreckt sie, weil man sie da in ihrer Erniedrigung kennt. Wie sehr der Familiensinn feste Wurzel hat, geht aus Folgendem hervor: Das österreichische Gesetz lallg. b. Gesetzb. §. 115)

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