Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861)
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 99)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2609281-2609296--4801-2612150- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
75 sie Glauben beimessen sollen. Der Examinator, der kaum einige Minuten bei einem Schüler verweilt, ertheilt die staatsgiltigen Zeugnisse, das Urtheil des Privatlehrers, der jede Falte seines Schülers kennt, findet nicht Rücksicht noch Geltung. Auf der einen Seite wird die Bevormundung des staatsgiltigen Urtheils recht anschaulich gemacht, auf der andern Seite die erziehliche Autorität des wirklich competenten Richters, des Privatlehrers, durch demüthigende, herabwürdigende Bevormundung unterwühlt, seine Ermahnungen an den Unfleißigen , seine Ermunterungen an den Thätigen werden durch Prüfungsersolge paralysirt — und das soll nicht demorälisiren?! Es bedarf keiner Erwähnung, daß jeder Schüler beim Empfange seines Zeugnisses dem errungenen Gebiete des Wissens für immer Lebewohl sagt — die Ladung ist gelöscht, und nimmer kehrt er dahin wieder, wo nicht der Lehrer selbst wie der Schneiderlehrjunge denkt, der da rief: Meister! der Rock ist fertig, soll ich ihn gleich wieder flicken? d. h. die Prüfung ist nun gut bestanden, soll der Schüler nicht auch etwas lernen? — Allein das materielleWissen macht noch nicht den bessern Theil des Menschen aus, und der Examinator hat wohl kein Urtheil darüber, doch kann er es so beiläufig ahnen. Doch unmöglich kann er auch Sitten, Fleiß, Ausinerksamkeit und dergleichen weit wichtigere Momente wittern und selbst das eingefleischtestepädagogische Paßbureau sieht sich gezwungen, die Eensuren darüber den Privatschülern nicht auszufüllen, und das ist eben nicht sehr nützlich. Das Beste an den Zeugnissen ist doch offenbar, daß sie, auf das Ehrgefühl berechnet, ein wirksamesDisciplinarmittel bieten. Man müßte daher offenbar die Directoren von Privatinstituten zur Mitsertigung der Zeugnisse entladen, sie um ihr Gutachten fragen und die Prüfungen beeinflußen lassen. Wenn man aber diese Mittel gerade denen entwindet, die allein eine gründliche Anwendung davon zu machen vermögen, wenn die Zeugnisse blind wie Krönungsmlinzen auf's Gerathewohl in die Menge hineingeworsen werden, dann werden sie