Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, achter Jahrgang 5622 (1861-1862) (1861)
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 33)
- Language
- German
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9 mit dem Begriffe der Staatseinheit nicht vereinbaren, wenn in Oberösterreich und Salzburg den Juden dasRecht des Grundbesitzes verwehrt, in Steiermark, Kärnthen, Krain und Tirol sogar das Wohn- und Aufenthaltsrecht in Frage gestellt bliebe. Noch weniger sind die unter dem Ministerium Golnchowsky erlassenen Ausnahmsgesetze für Galizien und die Bukowina mit der Staatseinheit in Einklang zw bringen. Abgesehen von solchen Specialbestimmungen sind die Juden noch im Allgemeinen vom Notariat gesetzlich ausgeschlossen. Der Gleichheit vor dem Gesetze widerstrebt ferner der Beibehalt einer besonder», zwar im Lause der Zeit modificirten, aber noch immer onerösen Eidesformel, während die in Preußen ähnlich bestandene zeitgemäß vereinfacht wurde. Noch verhalten sich Bildungs- und Humanitätsinstitute rücksichtlich der Ausnahme von Juden exclusiv; noch ist die Autonomie der israelitischen Cultusgemeinden nicht allenthalben klar und präcis ausgesprochen, und wir wissen nur zu gut, wie selbst diejenige einer der geachtetsten Gemeinden eine Zeit lang durch die Willkür, llnkenntniß und Befangenheit eines obersten Regierungsbeamten arg bedroht gewesen; noch gebricht es den Landgemeinden an den nöthigen Mitteln, um für Eultus, Schule und Armenwesen in gehöriger Weise zu sorgen. Noch fehlt hiefür die Subvention von Seite des Staates und der Großgemeinde, ja selbst die im Princip angenommene Verwendung der in Böhmen, Mähren, Galizien, Ungarn angesammelten Judensteuerfonds. Und daher gebricht es auch den gesammten israelitischen Bevölkerungen Oesterreichs an den für eine Million Seelen so dringend nöthigen allgemeinen theologischen Lehransta lten (Rabbiner-Seminaren) und Lehrerbildungsanstalten *), wie Preußen mit nur einem Drittheile seiner *) Wie wir während des Druckes dieses Aufsatzes vernehmen, hatte die Regierung einen Theil des vorhandenen Schulfondcs zur Errichtung eines zunächst dem Bedürfnisse Galiziens gewidmeten Rabbiner- Seminars bestimmt. Wie wir die Verhältnisse beurtheilen, würde es