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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1860-01-01 · Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860) · p. Seite 183

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 183 (sequence 209)
Language
German
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183 I Entweder Herr H. hätte sich auf den Standpunkt der Berliner Resormgenossenschast stellen und deren Principien klar und unumwunden entwickeln müssen, oder er hätte mit der Mehrheit der jüdischen Glaubensgenossen die Ceremonialgesetze als bestehend lehren sollen. Meinungen einzelner Theologen können wohl Anregungen für den Forscher bilden, um über den Gegenstand nachzudenken, aber sie dürfen, selbst wenn die Urheber jener Meinungen noch so tüchtig sind, nicht in ein für das Volk bestimmtes Lehrbuch als Autorität angeführt werden. Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, die sich dem Lehrer bieten, wenn er Kindern Satzungen einschärfen soll, welche sie im Hause nicht beobachten sehen; aber der biblisch-positive Standpunkt darf deshalb doch nicht verrückt und Gesetze als antiquirt hingestellt werden, die es nicht sind. Der Lehrer soll ja nicht etwa eine Religion der Zukunft lehren, sondern bestimmte Normen für die Gegenwart geben, damit das Volk darnach sich zu halten wisse. — Als man gegen Ende des vorigen Jahrhunderts anfing, über Religion und ihre Ceremonien nachzudenken, gesellte sich hierzu der Voltairianismus, der alle positive Religion hinten ansetzte; man fand es leicht, das ganze Ceremonialgesetz über Bord zu werfen, zumal die veränderte bürgerliche Stellung mehrfachen Anlaß bot. Ist wohl zuzugeben, daß Viele der im Laufe der Zeit hinzugekommenen Uebertreibungen nicht mehr haltbar seien, so sind doch die eigentlichen Ceremonialgesetze, namentlich die mosaischen Speisegesetze, doktrinell nicht als aufgehoben zu betrachten. Man hat das Judenthum eine Religion der That genannt; es ist noch mehr, es ist eine »Religion des Lebens«. Während das Judenthum seinen Bekennern die möglichste dogmatische Freiheit läßt, zeichnet es für alle Lebensverhältnisse bestimmte Verhaltungsregeln vor, begleitet den Menschen von der Ge-

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