Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 118)
- Language
- German
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92 uung und den Worten beschicken, daß Rückschritte in der Judensache unmöglich seien. Graf Schwerin verfolgte aber auch thatsächlich seinen Weg mit Consequenz. Als zu Callicz in Pommern ein Jude zum Freischulzen erwählt wurde, ertheilte er die dazu erforderliche Bewilligung. Am 3. Februar 1860 erließ er ein Rescript an den Oberpräfldenten der Provinz Pommern (derselben Provinz, die einst das Privilegium hatte, keine Juden zu dulden) und zur Kenntnißnahme der Oberpräsidenten der fünf östlichen Provinzen. Mit demselben wurde dieZulassung derjüdischen Glaubensgenoffen zur persönlichen Ausübung der polizeiobrigkeitlichen Gewalt auf dem Lande und des Dorfschulzenamtes ausdrücklich und zwar in Uebereinstimmung mit dem Staatsministerium und unter Bezugnahme auf die Verfassung zuerkannt. Neue Rechtsanwälte wurden in Dr. Moßner und Dr. Herzfeld ernannt. Die Zulassung der jüdischen Rittergutsbesitzer zu den Kreislandtagen wurde, nachdem die erhobene Einsprache als widerrechtlich abgefertigt worden, durchgeführt. Auf dem Kreislandtage zu Breslau erniedrigten sich einige Mitglieder der »Junkerpartei« zu einem pöbelhaften Insulte der jüdischen Mitglieder, indem sie dem Antrag Raum gaben, das jeweilige Nichterscheinen derselben mit zwei Friedrichsd'or abzulohnen. Selbstverständlich brachten diese ihre Reklamationen weiter vor. Das Ministerium gab demselben Gehör und rügte das Vorgefallene in scharfen Ausdrücken. Der Gerichtshof verurtheilte den angeklagten Antragsteller Graf Saurma.— Eine andereMinisterialversügung verpflichtete die Stadtgemeinden den öffentlichen jüdischen Elementarschulen eine regelmäßige Beihilfe zu leisten. Ein Rescript hob auf Anlangen jüdischer Petenten die Ausnahmsstellung der Juden im Eherechte aus. In das königl. Eadettenstift zu Potsdam, woselbst