Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 90 (sequence 116)
- Language
- German
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90 so wie rühmlicher industrieller und kommunaler Leistungen verweisen wir auf unsere wiedereröffnete Ehrentafel österreichicher Israeliten. Hier geschehe nur Erwähnung der Ernennung des verdienten Predigers Kämpf zum Professor der semitischen Sprachen an der Prager Universität. Es ist möglich, daß noch andere Berufungen von Israeliten zu Staats- und Lehrämtern im vorigen Jahre stattfanden. Zu unserer Kenntniß sind sie nicht gelangt In Preußen sind die Angelegenheiten der Juden in eine neue Phase getreten. Es handelte sich darum den 12. §. der Verfassung (welcher die Gleichberechtigung aller Preußen zur Erlangung von Staats- und Lehrämtern ausspricht) zur Wahrheit zu erheben. Damit im Widerspruch hatte ein Beschluß des Gesammtministeriums vom Jahre 1851 die Juden von allen mit richterlicher oder obrigkeitlicher Gewalt verbundenen Staatsämtern ausgeschlossen. Als 1853 die Kreisordnung wieder hergestellt wurde, geschah es mit Rücksicht auf die durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen; womit denn auch den Juden die Standschaft zuerkannt ward. Der Minister von Westphalen schaffte sie dennoch im Wege des Rescripts ab, der an dessen Stelle getretene v. Flottwell erkannte sie ihnen aber wieder zu. Im Jahre 1857 war es der Justizminister, der den Juden auf dem nämlichen Wege die Auscultatur verschloß. Derselbe bestritt die unbedingte Anstellungsfähigkeit der Juden aus Grund des ältern, seiner Ansicht nach durch die später ertheilte Verfassung nicht aufgehobenen Judengesetzes vom Jahre 1847. Das Abgeordnetenhaus bestritt diese Meinung, das Herrenhaus bestritt dagegen den Juden das Recht der Standschast eben auf Grund eines älteren Gesetzes. Als Schwerin Minister wurde, anerkannte das Ministerium, es sei das Judengesetz vom Jahre 1847 durch die Ver-