Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1860-01-01 · Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860) · p. Seite 88

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 88 (sequence 114)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2609281-2609294--4460-2611808
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

88 handhaben, unmöglich in Absicht haben konnte, die betreffenden christlichen Unterthanen der kirchlichen Strafgewalt zu überantworten, ihre eigene Verfügung entweder von vornherein als nichtig zu erklären, oder aber die christlichen Dienstboten in die Zwangslage zu versetzen, sich an die Kirchenstrasen nicht weiter zu kehren. Ein geschätztes Fachblatt — die Wiener Gerichtshalle — die Gefahr vorstellen, welche aus dem nähern Umgang mit den Juden ihrem Glauben und ihrer Sittlichkeit droht; er soll ihnen Vörstetten, wie sehr es den durch das theure Blut des Heilandes unsers Herrn erlösten Christen erniedrigt, den Inden zu dienen, deren Vorkahren Christus den Herrn dem Tode überliefert haben, und die seinen heiligen Namen Haffen und lästern und von gleichem Haffe gegen die Christen beseelt sind, indem sie ihnen wo möglich schaden; welch großes Aergerniß sie hiedurch geben, und wie sie ihren heiligen Glauben der Schmach bei Ungläubigen preisgeben, welche große Sünde demnach begangen wird, und welches die Folgen dieser Sünden sind. »Und wenn trotz des Verbotes und der Ermahnung sogar Kinder mit Juden zusammenwohnen, oder Ln Dienst oder Ln die Lehre zu Juden gegeben sein sollten, dann wird der Seelenhirt rücksichtlich dieser Kinder seinen Hirteneifer verdoppeln, um sie im heiligen Glauben und in der Sittlichkeit zu befestigen, und gegen die ihnen drohenden Gefahren sicherzustellen; und er wird aufs kräftigste darüber wachen, daß sie steißig die Kirche besuchen und ihre religiösen Pflichten gewissenhaft erfüllen; jede Verabsäumung aber hat er dem betreffenden k. k. Bezirksamt anzuzeigen, da diese Behörden die strenge Weisung erhalten haben, ihrerseits die genaue Erfüllung der NeligionSpflichten und der kirchlichen Vorschriften von Seite solcher Kinder wirksam zu überwachen. »Przemysl, 20. Jänner 1660. »Franciscus Laverius, Episcopus.«

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.