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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1860-01-01 · Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860) · p. Seite 87

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 87 (sequence 113)
Language
German
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87 Entschließung Sr. k. k. apost. Majestät die Weisung gab, »das Verbot des Haltens christlicher Dienstboten, Ammen, Gesellen und Lehrjungen von Seiten der Israeliten nicht mehr zu zwar erlaubt sein, ihre Leichen auf dem Friedhofe zu beerdigen, aber ohne jegliche religiöse Ceremonie und ohne Besprengung. Allein auch diejenigen, welche sich vor dem Tode mit Gott versöhnen und das gegebene Aergerniß widerrufen, sollen nur mit Besprengung beerdigt werden, jede Begräbnißfeierlichkeit aber hat zu unterbleiben. »Unsere obige Anordnung soll mit einer angemessenen Predigt durch drei aufeinander folgende Sonntage von der Kan. zel veröffentlicht, und diese Veröffentlichung jedes Jahr am ersten Adventsonntag erneuert werden. Hiebei verordnen wir jedoch, alles zu vermeiden, was mit der christlichen Liebe im Gegensätze stehen und das gläubige Volk zum Haß und zur Verfolgung der Juden aufreizen könnte. Vor allem kömmt es darauf an, das christliche Volk vor der Gefahr zu schützen, welche seinem Glauben und seiner Sittlichkeit aus Anlaß des näheren Zusammenlebens mit den Juden drohr, und das daraus erwachsende Aergerniß zu beseitigen. Und wenn man hiebei auch die bösen Gewohnheiten und Fehler der Juden nicht unerwähnt lassen kann, so soll und darf man doch gegen sie das Volk nicht aufhetzen. Die Christen sollen die Juden meiden, aber sie nicht Haffen. Der Haß hat sich bloS auf ihre Jrrthümer und Fehler, auf ihren Aberglauben zu erstrecken, aber nicht auf ihre Person. Der Christ soll sich von den Folgen ihres 'Haffes gegen die Christen hüten, aber nicht ihnen Haß mit Haß vergelten, vielmehr ihnen Wohlwollen, und für ihre Bekehrung zum heiligen katholischen Glauben beten. »Allein nicht blos von der Kanzel durch allgemeine Warnung, sondern mehr im Beichtstuhl und — wo es nöthig erscheint, durch Privatbelehrung und Ermahnung der Einzelnen, muß der Seelenhirt in dieser Beziehung wirken. Er soll Einzelne, welche in dieser Sünde oder in der Gefahr dieser Sünde sich befinden, zu sich rufen, und ihnen augenscheinlich

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