Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 84 (sequence 110)
- Language
- German
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84 Woche mehrere Pfarrer Personell christlichen Bekenntnisses^ welche bei Juden dienen, nicht zur Beichte zugelassen, und es wurde nicht nur gegen jedes dienstliche Verhältniß von Christen Vorschriften immer sorgfältig gewacht und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen. »Auch im österreichischen Kaiserreiche hat das Civilgesetz, folgend der kirchlichen Gesetzgebung, unter Strafe den Juden das Halten christlicher Dienstboten oder Lehrlinge untersagt. Dieses Staatsgesetz ist durch die oben angeführte Regierungsverordnung aufgehoben worden. Aber von einem andern Standpunct geht die Gesetzgebung des Staates aus, und von einem andern die Gesetzgebung der Kirche. Der Staat, welcher Unterthanen von verschiedener Religion hat, bemüht sich die äußeren Verhältnisse Aller zu berücksichtigen; die Kirche der Christgläubigen aber zieht in ihren Anordnungen vor allem das Heil unserer Seelen in Berücksichtigung. Indem das Staatsgesetz die Strafen der Juden für das Halten christlicher Dienstboten oder Lehrlinge aufhob, wollte und konnte es auch nicht die Gewissen der Christen von der Beobachtung der in dieser Hinsicht bestehenden kirchlichen Vorschriften befreien, und die Kirche, nicht mehr durch das Staatsgesetz unterstützt, muß ihrerseits um so kräftiger über die Wahrung ihrer Gebote wachen. »Jeder Christ, der in dauerhaften Dienst zu einem Juden treten, oder mit Juden wie in einer Familie wohnen sollte, und jedes christliche Weib, welches mit seinen Kräften ein jüdisches Kind nähren sollte, begeht eine schwere Sünde; und wer von der Kirche ermahnt, doch in dieser Sünde verbleiben sollte, verfällt der durch die canonischen Gesetze angedrohten Strafe. Eine noch viel schwerere Sünde würden sich die Eltern oder Vormünder zu Schulden kommen lassen, welche sich nicht scheuen würden, ihre Kinder zu einem Juden in die Lehre oder in Dienst zu geben. Solche Eltern oder Vormünder würden die Seele ihrer Kinder und ihre eigenen Seelen verderben. Denn was kann man von einem Knaben oder Mäd-