Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 94)
- Language
- German
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68 Durch dieVerordmrngen vom 13. und 14. Jänner 1860 4) und *) wurden die Verbote aufgehoben, wodurch den Juden verwehrt war, Apotheken zu halten, Ln manchen Städten, namentlich Bergstädten in Böhmen und Ungarn, und auf dem flachen *) Verordnung des Ministeriums des Innern vom 13. Jänner 1860, giltig für sämmtliche Kronländer, mit Ausnahme der Militärgrenze, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen, wodurch die Israeliten von gewissen Gewerben und von dem Aufenthalte auf dem flachen Lande in Galizien, im Großherzogthume Krakau und in der Bukowina ausgeschlossen sind. Se. k. k. Apostolische Majestät habe» mit Allerhöchster Entschließung vom 10. Jänner 1860 alle Gesetze, wodurch die Juden von gewissen Gewerben, wie insbesondere vom Apothekergewerbe, dann in einigen Kronländern vom Schank-, Brau- und Müllergewerbe ausgeschlossen waren, aufzuheben und zu genehmigen geruht, daß die Juden überall, wo sie zum Aufenthalte und zur Ansäßigmachung berechtigt sind, zur Betreibung aller erlaubten Gewerbsgeschäfte mir Beobachtung der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zugelaffen werden. Zugleich haben Se. k. k. Apostolische Majestät das Verbot des Aufenthaltes der Juden auf dem flachen Lande in Galizien, Krakau und der Bukowina allergnädigst aufzuheben geruht. Graf Go^uchowSki m. p. 2) Verordnung des Ministeriums des Innern vom 14. Jänner 1860, wirksam für die Kronländer Böhmen, Ungarn, Eroatien und Slavonien, die serbische Woiwodschaft mit dem Temeser Banate und Siebenbürgen, womit das Verbot des Aufenthaltes der Juden in den Bergorten aufgehoben wird. Se. k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom IO. Jänner 1860 das in Böhmen, Ungarn, Eroatien und Slavonien, der serbischen Woiwodschaft mit dem Temeser Banate und in Siebenbürgen bestehende Verbot des Aufenthaltes der Juden in' den Bergorteu allergnädigst aufzuheben geruht. Graf Gol'uchowski m. p.