Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, siebenter Jahrgang 5621 (1860-1861) (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 68)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2609281-2609294--4414-2611762- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
42 nommen wird, und halten vom 1. bis 25. Adar ihre Jahresabschlüsse, obgleich sie zur Rechenlegung nicht verpflichtet sind. Die Frage: Wem gegeben werden solle? erledigt das Gesetz dahin: Wer begehrt, dem werde gewährt, er sei Jude oder Heide. Wer Brot verlangt, dem gebe man, ohne zu untersuchen; wer Geld will, dessen Nothstand werde erst geprüft, doch heiße auch der Reiche ein Nothleidender,. der sich auf Reisen in zeitweiliger Verlegenheit befindet. Als R. Jehuda der Erste einst seine Vorrathskannnern nur den Männern der Wissenschaft öffnen wollte, kam ein Mann, der über seine Gelehrsamkeit keine Auskunft geben mochte, und dennoch Unterstützung verlangte. »Ich habe das gleiche Recht, das Hunde und Raben auf dein Mitleid haben,« sagte er, und erhielt seinen Antheil. Es fand sich aber, daß dieser Mann kein geringerer, als der gelehrte R. Jonathan war, der es einen Mißbrauch der Wissenschaft nannte, durch sie ein Almosen zu erwerben, mb von dieser Stunde an wurde jede derartige Beschränkung aufgehoben. Reicht jedoch der Vorrath nicht aus, und überhaupt in Fällen, wo die Hilfe nur Einzelnen gewährt werden kann, da bestimmt das Gesetz folgende Rangordnung der Dringlichkeit. Voran geht stets die eigene Gattin, ihr folgen die Kinder, die eigenen Eltern, die Verwandten, die Verwandten der Gattin, Hausarme, Stadtanne, Ausländer. Hungrige gehen Nackten zuvor, Frauen den Männern, dem Priester folgt der Levite, diesem der Laie, diesem Findlinge und Bastarde, wo alle Umstände sonst ganz gleich sind. Dagegen Würdigkeit der Person hat am meisten beachtet zu werden, und gelehrte Bastarde sind unwissenden, selbst hohen Priestern vorznziehen. Nichtjnden haben gleiche Ansprüche, und R. Ami gestattete sogar, jüdische Apostaten, schon damals die erbittertsten Judenfeinde, mit Armengeldern loszukaufen. Selbstverstürnmler finden weniger, bei vvl-