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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1859-01-01 · Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859) · p. Seite 205

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 205 (sequence 243)
Language
German
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205. dicalmittel, als die Juden ihres Geldes zu berauben, sie zu tobten oder wenigstens sie zu vertreiben. Hier haben wir einen der wirksamsten Gründe der Judenexcesse und Judenverfolgungen im Mittelalter. Er liegt in den Consequenzen, die das rohe, aber oft genug logisch denkende gemeine Volk aus der kirchlichen Gesetzgebung gegen die Juden zog. — Die Kirche hat zu allen Zeiten die Judenverfolgungen verabscheut, ihre erleuchtetsten Anhänger haben am Eifrigsten dagegen gesprochen und geschrieben. Aber ohne es zu wollen machte Ire sich durch Gesetze, wie wir sie in dem Judenreglement des Wiener Conciliums kennen gelernt haben, zur Mitschuldigen jener blutigen das Menschengeschlecht entehrenden Exceffe, die sie selbst ausrichtig bedauerte, von denen sie mit allem Ernst und Nachdruck abmahnte. Somit liegt wohl klar zu Tage, daß die die Juden 'betreffenden Wiener Conciliumschlüffe, wie sie einerseits den beabsichtigten Zweck verfehlten, so anderseits eine den Wünschen der Kirche fremde, ja zuwiderlaufende Wirkung ausübten. Was hier von den Wiener Conciliumschiüssen, das läßt sich, es mag gestattet sein diese Bemerkung zum Schluß hinzuzufügen, von den meisten die Juden betreffenden Bestimmungen des canonischen Rechres Nachweisen. Sie führten in Praxis und Theorie zu Consequenzen, welche die Kirche selbst zu bekämpfen oder wenigstens zu modificieren hatte. *) Wenn wir bei einem berühmten Kirchenrechtslehrer unserer Zeit lesen, daß die Kirche sich der Juden »hilfreich und schützend« angenommen, und daß sie es um so mehr mußte »als die einheimischen Rechtsprinzipien in manchen Staaten z. B. im deutschen Reiche sie in eine äußerst ungünstige Stellung versetzte und hier der Grundsatz, daß der Kaiser alle Juden tödte» und ihre Schuldforderungen cassiren dürfe, doch immer gleich l) Siehe darüber besonders Cassel a. a. O. S. 84.

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