Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 191 (sequence 229)
- Language
- German
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191 umgekehrt. Die Papstwahl ist dem Einflüsse des Kaisers gänzlich entzogen, sie ist ausschließlich in den Händen des Cardinalcollegiums und ein kaiserliches Bestätigungsrecht wird nicht mehr anerkannt. Dagegen haben die Päpste aus dem ihnen zustehenden Rechte den Kaiser zu krönen das bedeutendere Recht hergeleitet, die Wahl desselben zu prüfen und zu bestätigen. Blickt man auf die Zeiten Kaiser Friedrichs II. und des großen Zwischenreichs (1215 bis 1273), so kann man sagen, daß die Päpste es waren, welche die Kaiser ein- und abseßtcn. »Die Gewalt des Papstes ist in der Meinung des Zeitalters eine entschieden höhere als die kaiserliche und seine Einmischung kraft derselben in weltliche Verhältnisse wagte Niemand abzulehnen.« *) Wenn mau die Stellung der Zuden im deutschen Reiche innerhalb der bezeicbneten Epochen ins Auge saßt, so kann man leicht die Bemerkung machen, daß sie in dem Maße als die weltliche Macht, die des Kaisers, die vorherrschende ist, sich günstiger gestalten, daß sie hingegen mit der wachsenden Macht des Papstthums trüber und ungünstiger werden. Diese Erscheinung hat im Allgemeinen nicht in den Persönlichkeiten der Kaiser und Päpste, ja selbst nicht einmal in der Natur der beiden Gewalten ihren Grund °); sie beruht vielmehr aus dem Gange, welchen die Entwickelung des öffentlichen Geistes und der großen weltgeschichtlichen Verhältnisse in Europa genommen haben. Es ist bekannt, daß mit den Kreuzzügen die heftigen Judenverfolgungen in Deutschland beginnen. Eben die Kreuzzüge aber *) Eichhorn KirchenrechL I, 187. 2) Die Päpste nahmen oft genug die Juden gegen die Bedrükkungen weltlicher Fürsten in Schutz, vergl. Phillips Kirchenrecht 'II. 413, wozu jedoch die darauf bezügliche Bemerkung am Schluß dieses Aufsatzes zu nehmen ist.