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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1859-01-01 · Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859) · p. Seite 76

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 76 (sequence 114)
Language
German
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76 neue Dienstbotenordnung und als sie im November 1857 in Vollzug gesetzt ward, wurde den Juden bedeutet, daß auf hohe Anordnung das für sie früher erlassene Verbot, christliche Dienstboten zu halten, erneuert worden sei. Der Lemberger Gemeindevorstand recurrirte hingegen zu Anfang des Jahres 1858, ohne daß er noch bis zur Stunde darüber beschieden worden wäre. Am 17. Oktober 1858 erhielt er vom Magistrate-den Auftrag, das mit 23. September 1853 erneute Hosdecret vom 26. Jänner 1803 in den Synagogen zu verkünden, und bekannt zu geben: »daß der wieder überhand genommene Unfug mancher Juden, welche auch außer ihren Festtagen christliche Dienstboten hielten, unter strenger Strafe einzustellen sei. Der Lemberger Gemeindevorstand schritt hiergegen zur Sistirung ein, da die Erledigung seines Recursgesuches noch nicht erfolgt sei. Ein Bescheid wurde ihm darüber nicht zu Theil. Zwar erfolgten in Lemberg, Brody und andern Städten zahlreiche Dispensen, in manchen Fällen wurden sie aber auch von den Kreisbehörden verweigert. In der letzter» Zeit trat eine mildere Praxis im administrativen Vorgang ein, und eine Ausdehnung des Verbots auf andere Kronländer, wie sie beabsichtigt schien, griff nicht Platz. In ganz Deutschland und über dessen Marken hinaus hatte dasselbe die einstimmigste Derurtheilung erfahren, und auch den inländischen Journalen war es unbenommen geblieben, sich hierin den geachtetsten Organen des Auslandes anzuschließen. Dennoch und trotz der gemachten Vorstellungen hat eine Aushebung der angeführten Derbotsedicte nicht stattgesunden: nur in einigen außerösterreichischen Blättern erschienen Erklärungen, welche die Nachrichten einer beabsichtigten Realisirung jener alten Hofdecrete als »völlig grundlos« angaben. War man nun auch geneigt derartigen Widerlegungen einen officiösen Character zu leihen, so forderte doch der Sachver-

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