Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 113)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2609281-2609292--4169-2611516- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
75 nommen, ohne daß ihnen ihr Bekenntniß Anstand bereitet hätte: in welcher größeren Anzahl und besseren Durchbildung aber wären sie ohne jene Beschränkung dem benöthigten Dienste des Vaterlandes¬ und der Menschheit zugegangen?! Auch hat selbst die herbe Noth an gelernten Feldapothekern den ebenfalls von der Localdirection beliebten Ausschluß israelitischer Bewerber nicht beseitigen lassen können. Sogar über die Versorgung ausgedienter jüdischer Soldaten und Unteroffiziere ist im Verordnungswege eine Weisung erfolgt, die jedenfalls den Grundsatz der Gleichberechtigung für diesen Fall beeinträchtigt, wenn sie nicht überhaupt jene Versorgung in Frage stellt. Eine solche Unterscheidung in Ansehung des dienstesunfäM gewordenen jüdischen Soldaten erscheint nm so kränkender, als wohl über 20,000 Juden dem tapsern österreichischen Heere eingereiht sind. Eine lebhafte Aufregung hat sich der israelitischen Bevölkerung Oesterreichs dadurch bemächtigt, daß ältere Verordnungen über das Verbot, christliche Dienstboten zu halten, aus dem Actenstaube, dem sie in verdienter Weise längst überliefert worden waren, wieder erweckt wurden. Schon einige Male im Lause dieses Jahrhunderts war der Versuch dazu gemacht worden: jedesmal aber war er an der Unvereinbarlichkeit mit den socialen Zuständen der Gegenwart gescheitert. So war es mit den in den Jahren 1803, 1817 und 1853 erlassenen Decreten der Fall gewesen. Namentlich in Böhmen, woselbst der nachmalige Minister, Gras Kollowrat, Oberstburggraf war, übernahm es derselbe unter seiner persönlichen Verantwortlichkeit einer diesfalls erlassenen Weisung die dringendsten Vorstellungen entgegenzustellen, worauf auch die Sistirung angeordnet wurde. In Galizien hatte das Edict ein halbes Jahrhundert lang, von 1803 bis 1853 geschlummert, und auch noch da blieb die versuchte Wiedereinführung ein todter Buchstabe. Da erschien am I. Juli 1857 im Lemberger Statthaltereibezirke eine