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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1859-01-01 · Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859) · p. Seite 31

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 31 (sequence 69)
Language
German
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31 Sclaverei jedem Vorübergehenden verrathen, darf ihn daher nicht als Färber-, Bäcker-, Fleischer-Geselle und Budendiener verwenden. Bei der Tafel sihen beide nebeneinander, und der Gebieter darf sich keine bessere Kost, keinen altern Wein gestatten, ohne daß der Diener mitgenießt. Auf demselben Teppich halten beide dann ihr Mittagschläfchen, und hätte der Knecht sich auch überladen. Der Herr darf auf weichem Flaum nicht ruhen, und auf Stroh den Diener betten. Ja, wenn nur ein einzig Kiffen im Hause ist, so hat der Knecht darauf Anspruch, und der Herr muß sich bescheiden. Hat jener Weib und Kind, so ist für diese gleichfalls Sorge zu tragen. Noch zarter sind Sclavinnen zu behandeln. Hat ein armer Bater seine unmündige Tochter verkauft; so wird sie frei, wenn der arme Vater oder der reiche Käufer inzwischen gestorben ist, oder sie selbst mittlerweile Pubertät erlangt hat; denn Mägde können nicht vererbt, reise Menschen von andern nicht verkauft werden. Ist endlich die Frist von sechs Jahren verstriche», das Freijahr für Knecht und Magd erschienen, so muß ihnen der Brotherr noch eine Ausstattung mitgeben, damit sie nicht, leer und blos, den Launen des Momentes preisgegeben, wieder der Knechtschaft verfallen. Will jedoch der Knecht auch dann nicht sein Geschick in eigene Hand nehmen, ist er für Freiheit schon stumpf geworden; so diene er, bis der Posaunenschall das nächste Jubeljahr verkündiget, doch werde zur Schmach das Ohr ihm durchbohret, das den Spruch hätte merken sollen: Gottesknechte dürfen Menschenknechte nicht bleiben. Doch weibliche Dienerinnen schützt ihr Geschlecht, und Aroniden ihr Stand und ihre Verwendung bei dem Tempeldienst vor der letztgenannten Strafe. Es ergibt sich aus all diesen Gesetzen die zweifache Absicht, einmal der menschlichen Barmherzigkeit Rechnung zu tragen, jeder Härte und Grausamkeit der Brotherren vorzubeugen, und zuerst die Herrschaft selber zur Milde und Menschenfreundlichkeit heranzu-

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