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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1859-01-01 · Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859) · p. Seite 28

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 28 (sequence 66)
Language
German
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28 res Geld erkauften Heidensclavcn den Freibrief zu schreiben, um durch diesen die Zahl zu ergänzen. Sogleich ward es zum Gesetz erhoben, daß man nichtjüdijchen Leibeigenen behufs religiöser Functionen die Freiheit gebe. Ein Gleiches hatte einzutreten, wenn die Keuschheit einer Magd durch ihre Sclaverei bedroht war. Die Behandlung der in Unfreiheit Verbliebenen entsprach denselben Principien. Schon nach der Lehre Moses durften flüchtige Sclaven nie ihrem Tyrannen ausgeliefert werden, und büßte der mißhandelnde Gebieter die Tödtung seines heidnischen Leibeigenen mit dem Leben. Sabbate und Feiertage gewähren allgemeine Arbeitsferien, und an den Freuden der Feste, an gewissen öffentlichen Festmahlen sind Knecht und Magd zu betheiligen. Die Rabbiner fügen noch das Verbot hinzu, keinen Sclavenkaus so abzuschließen, daß der Herr von der Verköstigung zur Zeit der Hungersnoch enthoben sei. Rühmend wird es dagegen erwähnt, daß Abuhu b. Jmi sich nicht befriedigte seinen Leibeigenen blos zu sättigen, sondern von jedem Gerichte, das und bevor er es selbst genossen, Knechten und Mägden ihren Theil zukommen zu lassen — dafür aber, setzt die fromme Sage hinzu, sprach der Geist des Propheten Elias gerne in dem Hause ein. R. Zehuda konnte weder Braten essen noch Wein trinken, ohne mit den Sclaven die bessere Kost zu theilen; denn, setzte er hinzu, mein Schöpfer ist der Ihre auch. R. Gamliels heidnische Leibeigenen sind durch die Milde ihres Herrn in der Geschichte Israels verewigt. Seinem berühmt gewordenen Knecht Tabi gesetzliche Freiheit zu verschaffen, wurden mancherlei Anstrengungen gemacht, und als er starb, nahm der sonst sehr vornehme Patriarch Condolenzbesuche entgegen, wie Leidtragende um theure Blutverwandte. In dieser durch fürstliche Würde hervorragenden Familie gestattete man Mägden den Ehrentitel »Mütter« beizulegen, ob es gleich nicht ohne Gefahr für den Grüßenden war, Sclavinnen mit diesem Namen anzureden. Eine dieser Mägde ge-

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