Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 65)
- Language
- German
- Belongs to
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nem Leibeigenen religiöse Functionen, die nur von Israeliten geübt werden, wie das Anlegen der Betriemen, Vorlesen dreier Verse aus der Thora, so wird das als stillschweigende Freiheitserklärung betrachtet. Wer seinen Sclaven als seinen Sohn bezeichnet, der kann die Aussage nicht mehr zu Ungunsten der Freiheit widerrufen.. Kaufen zwei Israeliten einen Heiden in Gemeinschaft, und der eine Herr emancipirt ihn, so wird der andere dasselbe zu thun gerichtlich gezwungen, und muß die Schuldverschreibung des Freigelassenen aus dessen halben Arbeitswerth als Ersatz annehmen. Ein solcher unfreiwilliger Menschenfreund hatte einst in einem ähnlichen Falle sein Anrecht auf den einseitig entlassenen Sclaven seinem unerwachsenen Sohn schnell verschrieben und pochte nun auf das jüdische Gesetz, das Unmündigen gegenüber gerichtlichen Zwang zu üben verbietet. Doch noch rascher wußten die Rabbiner der Freiheit eine Thüre zu öffnen. Sie setzten dem kleinen Sclavenbesstzer von Amtswegen einen Vormund und zwangen dann diesen, dem Gesetze gerecht zu werden. Geht ein Heide mit seinem Sclavengefolge zum Judenthume über, so sind alle jene frei, die ihrem Herrn mit der Annahme der Judentaufe zuvorgekommen sind. Dieses Gesetz wurde sogar einst einer Königin gegenüber geltend gemacht, die mit ihrer ganzen Dienerschaft sich bekehrt hatte, und welche Veruzia, nach Andern Belurit geheißen hat, und wie ein neuerer Geschichtschreiber will, jene Veturia Paula, die Gründerin der Synagogeu von Campus und Volumnia gewesen sein soll, deren Grabstein man vor mehreren Jahren zu Rom gefunden hat. Wie man übrigens bestrebt war die Freiheit zu allen Pforten einzulassen, beweist noch folgender Fall: Einst hatte sich zur bestimmten Andachtsstunde nur eine den Musen gleichkommende Zahl Vethender bei R. Elieser eingesunden. Rach jüdischer Anschauung verleihen aber erst zehn Personen dem Gottesdienste den Character der Oeffentlichkeit. Der fromme Rabbi hatte nichts Eiligeres zu thun, als seinem für theu-