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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1859-01-01 · Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859) · p. Seite 26

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 26 (sequence 64)
Language
German
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26 zweiten Gattung zählten die von Heiden zur lebenslänglichen Dienstbarkeit erkauften ungläubigen Sclaven. Den Letztgenannten war das minder heitere Loos beschieden. Hören wir also zunächst, was der Jude »lieblose Strenge« nennt, und urtheilen wir daun, wie erfinderisch sein Zartsinn sein mag, wo er liebt. IV. Heidensclaven im Dienst der Juden. »Sie seien euch lebenslänglich dienstbar,« heißt es von Heidensclaven in der Schrift, und wie sehr auch die Leibeigenschaft in der damaligen Verwaltung nicht zu umgehen war, wurde doch darüber viel gestritten, ob jener Ausspruch als Gebot oder Concession auszufassen sei. Darüber war man jedoch bald einig, daß alles Sclaventhum verwerflich und nach Thunlichkeit zu beseitigen sei. So gewährte die Bibel dem heidnischen Leibeigenen die Freiheit, wenn er durch Mißhandlung des Gebieters ein Auge oder einen Zahn verloren. Die Rabbinen, damit noch nicht zufrieden, zählen noch vierundzwanzig körperliche Verletzungen auf, die auf gleiche Weise gebüßt werden; ja selbst wenn der jüdische Herr ein Arzt ist, dessen zwar wohlgemeinter aber mißlungener Heilversuch seines ohnehin fmnfen- Sclaven solche Verstümmelung zur Folge hatte, geht Menschenbefreiung dem Besitzrechte voran. Steht es dem Herrn immer frei, seine Sclaven zu cmancipiren, so gibt es eine Unzahl Fälle, wo er dazu gerichtlich verhalten wird. Ei» heidnischer Sclave wird nämlich frei, wenn sein palästinensischer Gebieter ihn außerhalb Palästina oder an einen Heiden im Jnlande verkauft; wenn es ihm geling!, vom Ausland nach Palästina dem ausländisch-jüdischen Herrn zu entfliehen; wenn er, im Kriege gefangen, der Haft entkommen ist; wenn der Gebieter ihn dem Tempclschatz vermacht, oder als herrenloses Gut preisgibt. Erklärt ein anscheinend Sterbenskranker seinen Sclaven zum Universalerben, und geneset wieder, so bleibt dieser emancipirt. Gestattet Jemand sei-

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