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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1859-01-01 · Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859) · p. Seite 24

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, sechster Jahrgang 5620 (1859-1860) (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 24 (sequence 62)
Language
German
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24 sche Schutzstädte ein Asyl vor der ihn verfolgenden Blutrache, wobei aber der Glaube des Schutzbedürstigen keine Beschränkung nach sich zieht. Dem' Juden aber gönnte die Bosheit nicht einmal den Frieden seiner Unschuld, ersann sich Märchen von Blut und Mord, um Mord- und Blutsucht an ihm zu üben, ihn des Pöbels wilder Wuth, tiegerhaster Raserei preiszugeben. Za! zittert doch meine Hand, während ich diese Kunde von jüdischer Fremdenliebe zur Zeit jüdischer Herrschaft niederschreibe, von der Schreckensbotschaft, wie noch heute im Jahrhundertdas sich mit Erleuchtung brüstet, hart an dieses Reiches Grenzen, das Röcheln hingeschlachteter Juden, die solchem Märcken, von Raub- und Mordbegier erfunden, zum Opfer fielen, weheklagend auf zum Himmel schreit. Dagegen war das erste Gebet im ersten Gotteshause, das Juden im eigenen Lande erbauet, von der Fürbitte für Fremdgläubige, die aus der Ferne etwa kommen sollten, dem Vater aller Menschen ihre Roth zu klagen, geschmückt; denn der Juden Andachlsstätte sei ein Tempel, wo man für alle Völker betet, meint der jüdische Prophet. Die Priester und Pfleger unserer Religion haben niemals bürgerliches Recht als Handgeld für den Glauben angeboten, und die Unterscheidung, die die Rabbiner machten, zwischen »Fremdlingen der Gerechtigkeit, die jüdischen Glauben angenommen, und Ansäßigen oder Fremdlingen in den Thoren,« die in ihrer Religion verharrten, hatte nie eine Schmälerung der Menschenrechte zur Folge. Vielmehr verbieten die Rabbiner, ungläubigen Insassen selbst Leihzinsen abzufordern, und dachten noch weniger daran die fremde Religion zu besteuern, und die heiligsten, innersten Regungen des Menschenherzens mit einem »Leibzoll« zu belegen. Ein anderes Verbot untersagt es, dem Ungläubigen schlechte, ungesunde Wohnungsbezirke anzuweisen, fie in Städte zusammenzudrängen, wo ihnen die Ausübung ihres Gewerbes erschwert wird, noch sie von bestimmten Quartieren auszuschließen; denn, sagen die Rabbiner, es heißt ausdrücklich: »Neben dir wohne er, in deiner Mitte, an jedem Orte,

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