Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 120 (sequence 164)
- Language
- German
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120 litten. Dahingegen können wir uns weder mit dem im Buche vorherrschenden Principe, noch mit den einzelnen Ausführungen durchgängig einverstanden erklären. Einerseits gibt der Verfasser eine im Lichte der Tradition gehaltene Darstellung des ganzen Umfanges der mosaischen Gesetzgebung, in der Masse wie solche zur Zeit des Tempelbestandes zur Anwendung gelangte, also eine Art religiöse Archäologie; andrerseits verbindet er aber damit Begriffe, Anschauungen, Symbolisirungen und Gebräuche vom verschiedensten Caliber und aus den verschiedensten späteren Epochen und schmilzt sie in einem Gusse zusammen. Der Berfasser steht auf hochorthodoxem Standpunkte und sucht daher manche kaum noch haltbare Gebräuche und Herkommen mit der Wichtigkeit zu mvtiviren, als wären sie am Sinai geoffenbart worden. Mitunter werden älteren Geboten Begründungen untergelegt, die einer gewissen Richtung huldigen, aber nicht immer ganz der Halacha entsprechen. ‘) Trotzdem weicht der Verfasser doch zuweilen von der Tradition ab, nimmt S. 17 an, daß die öffentliche Vorlesung, der Thora erst die übrigen Rechtsorganisationsgesetze gereihet ' sind, als zum fünften. Die Beschneidung hingegen konnte allenfalls der Verfasser des Maamer Haskel, nach dem bei ihm hauptsächlich angegebenen Motiv derselben dem siebenten Gebote anknüpfen. Als körperliches Symbol der israelitisch-religiösen Nationalität gehört solche aber zum ersten Gebote, oder wenn man auf die Einführung dieser Institution durch den ersten Erzvater Rücksicht nehmen will, zum fünften, wie es Saadias hat. *) Wäre z. B. der S. 358 dem »Jaaross Bwasch« entnommene Grund stichhältig, so würde R. Ezechiel Landau nicht verfehlt haben ein solches Argument dem Rabbi Wolf Boskowitz entgegen zu halten. Vergl. Noda Bijehuda, zweite Folge I., Nr. 80.