Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 119 (sequence 163)
- Language
- German
- Belongs to
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119 Commission bei H. Hunger in Leipzig 1857, XII und 611 Seiten in 8°.) Dieses viel Treffliches enthaltende Buch jenes Veteranen im Religionslehramte entwickelt die sämmtlichen 613 mojaischen Gebote und Verbote aus den zehn Geboten, ohne hierbei den in früheren ähnlichen Bearbeitungen angenommenen Einthcilungen unbedingt zu folgen. Jedes der zehn Gebote zerfällt in eine Anzahl von Capiteln (das erste in 18, das zweite in 9, das dritte in 7, das vierte in 12, das fünfte in 4, das sechste in 9, das siebente in 9, worunter die Beschneidung, das achte in 8, das neunte in 5 und das zehnte in 10), jedes Capitel umfaßt die Darstellung der cohärenten Pflichten; die Lehre von der Unsterblichkeit bildet ein zum vierten und die Messiaslehre ein zum fünften Gebote gehöriges Capitel. Ein Anhang belehrt über die sogenannten sieben rabbinischen Gebote und über die Fasttage, wobei sogar (!) das Fasten am Montag und Donnerstag nach den beiden Hauptfesten nicht vergessen ist. Rechten wir weniger mit dem Verfasser über die von ihm gewählte Methode, den gesammten Complexus der Religionsgebote in den Dekalog einzuzwängen/) sowie über die hiebei vorgenommenen Abweichungen von seinen Vorbildes, die uns nicht immer paffend erscheinen wollen. s) Das sind Forma- *) L. sagt S. VII, daß »die 'zehn Gebote nach der Meinung unserer Weisen (Chagiga) die allgemeinen Grundzüge der ganzen Gesetzgebung enthalten; allein die angeführte Stelle in Chagiga, nach R. Jsmael und nach R. Wba ■Ql nitDID') will besagen, daß nach Ersterem die Grundzüge sämmtlicher im Pentateuch enthaltenen Bestimmungen und nach Letzterem auch die Specialitäten vom Sinai aus verkündet wurden, aber nicht, daß sie in den zehn Geboten enthalten seien; vergt. Raschi zu obiger Talmudstelle. 2) So gehören z. B. die Königsgesetze (5. Mos. 16, 14 u. s. w.) passender zum neunten Gebot (wie im Maamer haskel), woran