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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1858-01-01 · Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859) · p. Seite 116

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
Date
1858-01-01
Page
Seite 116 (sequence 160)
Language
German
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116 halb zu machen, da dies vielmehr in den aufgestellten Principien lag, denen sie folgten. Nun kennt aber die mosaische Gesetzgebung ursprünglich keine derartige Scheidung zwischen Moral- und Cerernonialpflichten; beide laufen vielmehr in einander und ergänzen sich gegenseitig, wie schon der Dekalvg zeigt. Die von Systematikern gemachte Classification der Gebote in die gedachten zwei Hauptgruppirungen sollte daher nur in thesi, aber nicht auch in praxi gelten. Als man nämlich angefangen hatte für die einzelnen Gesetze Begründungen aufzusuchen, trennte man diejenigen, bei denen man das Motiv in ihnen selbst zu finden glaubte, von denen, die sich beim ersten Blicke mehr als Mittel zu festerer Handhabung anderer Gebote oder als Erinnerungszeichen an gewisse Lehren und Wahrheiten kund gaben; erstere nannte man Moral- und letztere Ceremonialgesetze. Abgesehen aber, daß die religiöse Praxis hierdurch eine Abschwächung erhielt, die bei Bielen zu irriger Auffassung des Wesens der Religion führte und hin und wieder auch auf feste moralische Haltung nachtheilig einwirkte, läßt sich bei dem hypothetischen Character so vieler Gesetzmotivirungen ein genauer Unterschied zwischen beiden Kategorien gar nicht einmal haarscharf durchführen. Manches Gebot erscheint uns als Mittel, was dem tieferen Denker sich als Selbstzweck erschließt, und so umgekehrt. Es ist eine av.dere Frage, die nicht damit zusammenhängt, ob alle Religionsgebote unter veränderten Zeiten und Verhältnissen in der tradirten Weise völlig ausführbar seien. Der Religionsunterricht aber muß dahin gehen, den Lernenden mit den religiösen Geboten in möglichster Vollständigkeit bekannt zu machen; durch Einsicht in das sogenannte Ceremonialgesetz wird erst der Werth des Moralgesetzes und durch letzteres die Bedeutung der Ceremonialpflicht recht erkannt werden. Erfüllt solche Kenntniß das israelitische Volk »wie Wasser das Meer bedeckt,« so ist auch der Zeitpunct nicht mehr fern, wo die sich aufthürmenden Wogen ge-

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