Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1858-01-01 · Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859) · p. Seite 115

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
Date
1858-01-01
Page
Seite 115 (sequence 159)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2609281-2609290--3819-2611165
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

115 von fast allen ihren Bekenner» im festen Anschlüsse an das Herkömmliche warm und innig gehandhabt, so entbehrten doch die Meisten des klaren Bewußtseins, welche hohe Bedeutung die väterliche Religion im allgemeinen Bölkerleben habe. Es ist das Verdienst der neueren Lehrbücher diese Bedeutung hervorgehoben, sowie die Zdentität der israelitischen Religionspflichten mit den Anforderungen an den Staatsbürger auf's Glänzendste dargethan zu haben. Dahingegen ward nach innen hin der Mangel an einem Werke fühlbar, das, nächst der auf Styl und Darstellung zu verwendenden Sorgfalt, die Eesammtheit der Religionspflichten in ihrer Vollständigkeit dem Belehrung Suchenden vor Augen stelle, ohne hiebei die Ergebnisse besonnener Forschung hintanzusetzen. Um in das, über das ganze Leben des Israeliten sich verbreitende Religionsgewebe tiefer einzudringen, ist die Kenntniß des gesammten Complexus der mosaischen Gebote, und Verbote, wie das tradirte Judenthuin solche auffaßt, erforderlich. Um Herz und Seele dafür zu erwärmen, den Willen zu deren Ausübung zu stärken, wird es sehr förderlich sein mit so manchen geist- und gemüthvollen Begründungen jener Gesetze, wie große theologisch- und philosophisch-gebildete Lehrer unter unseren Altvorderen sie aufstellten, sich bekannt zu machen; um endlich ein vom Geiste der Gottesfurcht und Erkenntniß gleichmäßig getragenes Urtheil über ihre Handhabung auszusprechen, ist der Einblick in die historische Entwicklung der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, wie und auf welche Weise selbe in den verschiedenen Phasen zur Ausübung kamen, unerläßlich. — Man beliebte in den meisten neueren Compendien gewöhnlich die Moralpflichten von den sogenannten Ceremonialgesetzen zu trennen; hielt sich bei ersteren länger auf, während man letztere nur flüchtig berührte. Selbst diejenigen, die sie ausführlicher behandelten, gaben doch kein anschauliches Gesammtbild der gesammten Religionsgebote. Es ist den Verfassern jener Lehrbücher kein Vorwurf des- 8 *

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.