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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1858-01-01 · Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859) · p. Seite 92

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
Date
1858-01-01
Page
Seite 92 (sequence 136)
Language
German
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IRI
…/2609281-2609290--3796-2611142
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92 a) Hebräische Grammatik bis einschließlich zur Conjugation der verba irregularia. b) Berständniß der heiligen Schrift und deren Kommentare mindestens von Raschi, der Propheten, Psalmen, Sprüche. c) Hinlängliche Vorbereitung, um die majmunischen Schriften zu verstehen, und Berständniß der majmunischen Einleitung. 6) Einige Kenntnisse der Mischnah, zumal der Traktate Sabbath, Jom tow und Abbotb; e) Kenntniß der Grundregeln, durch welche die rabbinischen Studien zugänglich gemacht werden, Kenntniß der Traktate Berachoth Taanith und Moed Katon; f) Fähigkeit ein italienisches Thema ins Hebräische zu übersetzen; g) Kenntniß der Religionswahrheiten aus dem ersten Theile des Jkkarim von Joseph Albo und der acht Abschnitte des Majmuni, so wie des Bnezion. (!) Sobald die Professoren und der Direktor honorarius den Bewerber nach glücklich überstandener Prüfung als hinlänglich vorbereitet erklären, wird derselbe in die Anstalt ausgenommen. Das religiöse und sittliche Berhaltcn der Alumnen ist disciplinarisch geordnet. Es wird gerne gesehen, wenn der Alumne vor seinem Eintritt in das Alumnat den medicinischen oder juridischen Studien oblag, weil er nach seinem Austritt sich dadurch die Subsistenzmittel bis zur Erlangung einer Rabbinerstelle leichter verschaffen kann. Während seines Aufenthaltes im Alumnat darf er jedoch keine Studien betreiben, die ihn von den theologischen abziehen könnten. Die Anzahl der aufzunehmenden Alumnen ist nicht beschränkt; die Lombardo-Benetianer werden unter gleichen Umständen bevorzugt. Schon nach Verlauf von drei Jahren von der Eröffnung der Lehranstalt an durfte keine der lombardisch-venettanischen Jsraelitengc-

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