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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1858-01-01 · Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859) · p. Seite 93

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
Date
1858-01-01
Page
Seite 93 (sequence 137)
Language
German
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IRI
…/2609281-2609290--3797-2611143
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93 meinden einen Rabbiner wählen, der nicht von Seite dieses Institutes das Diplom der rabbinischen Befähigung erhalten hat. — Das Schuljahr dauert vom 2. November bis zwei Tage vor Eintritt des israelitischen Nenjahresfestes. Dem Unterricht sind täglich vier Vormittags- und zwei Nachmittagsstnnden gewidmer. Am Freitage, so wie an jedem einem Feiertag vorangehenoen Tage (Rüsttage) findet der Unterricht nur Vormittags, an den Sabbath- und Festtagen keiner statt. Die Alumnen haben auch die Ferienzeit im Institute zuzubringen, und es werden ihnen für diese Zeit besondere Arbeiten aufgetragen. Der Curs im Institute dauert zwei Jahre. Nach den im Jahre 1853 erschienenen Oenni storico-statistiei des Institutes wurden die Unterrichtsfächer folgender Weise ein- und zugetheilt: Talmud, Ritualgesetz, Pastoralgesetz und Kauzelvortrag dem Herrn Professor Lelio della Torre; biblische Exegese, hebräische und chaldäische Sprache, israelitische Geschichte, Dogmatik und Moraltheologie dem Professor Luzzattv. Die Bücher, welche die Alumnen mitbringen, unterliege» der Kontrolle des Directors und der Professoren. Resumirende Prüfungen sollen allwöchentlich, Hauptprüfungen am Schluffe eines jeden Semesters stattfinden. Zur Erlangung des Befähigungsdiplomes hat sich jedoch der Alumne einer nochmaligen strengen Prüfung nach völliger Beendigung des Kurses zu unterziehen. Vor llebernahme eines Rabbinats hat er indeß noch wenigstens durch zwei Jahre bei einem Oberrabbinat des lomb.-venel. Königreiches die Praxis zu bestehen, doch kann hiebei ein beliebiger Zwischenraum zur Befähigung für eine andere Facultät eintrelen. Die Loealadministration besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich: dem Director houorarius, einem Stellvertreter desselben, einem kassier, einem Oberintendanten und einem Wirthschaftsbeamten. Diese Aemter werden auf sechs Jahre mit dem Rechte

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