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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1858-01-01 · Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859) · p. Seite 32

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
Date
1858-01-01
Page
Seite 32 (sequence 76)
Language
German
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…/2609281-2609290--3736-2611082
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32 surth in Ihrem hin vnd Wieder ziehen zu Wasser vnd zu Land jüdische Zeichen zu tragen nicht schuldig noch verpflicht sein, noch derselben von jemandt gerechtfertigt werde. Daß auch ohne Vnsere Vorfahren Concession vnd Zulassung einige Zoll wieder Sie Juden auffkommen vnd versteigert, wollen wir selbige hiemit genzlich abgestellt haben vnd soll daraus nirgendts keine gerechtigkcit gemacht werden. Vnd nachdem auch Vnsere Juden vnd Jüdinen in Vnserer vnd des Reiches StattFranksurth in denenAnlagen vnd Hülffen mit leib, haab vnd gueth höher als die Christen belegt vnd angeschlagen vnd aber darneben weder liegende guettcr noch andere Stattliche Handtierungen Ambter vnd Handwcrkh bey den Christen haben vnd treiben daruon Sie solche , anlagen erstatten vnd Ihr nahrung bekhommen ausserhalb was Sie von Ihren paarschafften zu wege bringen; so lassen wir zu vnd gönnen denselben Juden vnd Jüdincn, daß Sie herwiederumb in gleichnuß vnd nach maß vnd gestalt Ihrer anlagen damit Sie also wie obsteht angehalten vnd belegt werden Ihre Paarschafften vnd Zinnß vnd sonnst zu Ihrem nutz vnd notturffl vmb so viel desto höher vnd etwa weiters vnd mehrercs dann den Christen zugelassen ist anlegen vnd werden vnd Ihnen solches geduldet werden möge vnd wo man denenselben etwas zu thun schuldig were vnd daß man Ihnen Ihre Schultbrieff handschrifft Bürger vnd mündtlicher Versprechung daß Capital vnd interesse wie es von guetter gewonheit herkhommen gehalten werden Loottzlltireu vnd bezahlen, auch in Verweigerung eines oder deß andern auff anrueffen ieder Zeit von ieder Obrigkeit die billige Justitia ertherlt werden soll. Vnd nachdem Vns die Jüdischheit serners zu erkhennen geben, wie daß Sie von Ihren widerwertigen offtmals beschuldigt werden, daß Sie zu Ihrer notturfft Christenbluth haben müssen vnd dardurch vmb Geschichte vnd Handlung willen so Sie deshalb an Christen Menschen begehen sollen nicht aus offenbahren oder wis-

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