Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 75)
- Language
- German
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31 surth heußlich wohnen vnd gesessen sein, Ihre Schneien und Synagogen Niemadt waß Standts, oder Wesens der oder die seyn versperren schließen noch Sie deren entsetzen vnd Ihrer gewohnheit nach vno wie Ihnen daß in den Hehl. Concilien vnd Ihrer Freyheitm gegeben worden ist, bleibe vnd daß alles ruhiglicher gebrauchen lassen vnd Ihnen dauon keine irrung bezwang eintrag vnd Verhinderung thun soll, in kein Weiß noch Weege, ob auch Jemandt, waß Standes oder Wesens der oder die weren hinführo einiger Franksurther Juden oder Jüdinen an Ihrem Leibe, haben vnd Guettern wieder Vnser keyj. ausgekhundeten Landtssrieden vergewaltig beschädigen, berauben, wegführen oder gefänglich heimblich oder öffentlich enthalten wirbt, alßdann nicht allein vnser vnd die heyl. Reichs Statt Frankfurth sondern auch eine iede Obrigkeit für sich selbst oder auf eines iedcn anrueffen vnd begehren nach demselben thätten deßgleichen Ihrer enthalten wie Sie Ihre leib, haab oder güetter betretten mögen greiffen vnd gegen denselben vmb solch Jrer Handtlung vnd thatt, wie sich nach vermög vnserer keyl. ausgekhundeten hochvergöntenLandtfrieden des Reichs Ordnung und Rechten gebühren wirdt mit ernst procecliren vnd handtlen vnd waß Sie also wie obstehendt fürnehmen vnd handtlen, daß Sie damit wie gegen vns vnd dem heyl. Reich noch sonst iemandts anderes geftäuelt oder gehandelt haben noch iemandts darumben zu antworten schuldig sein. Eß sollen auch obged. Franksurther Juden Mann vnd Weibspersöhnen auch nachkömbling vnd brodtgenossen hinführo mit Ihren Leiben, Haben vnd Guetter, es were in kriegsleufften zu Wasser vnd zu Land sicher handtlen vnd wandlen vnd von einer ieden Obrigkeit auff Jhr jedes Ansuch mit notturfftigem geleyte versehen vnd hierinnen auch mit Zoll vnd mauthgeld nicht höher vnd weiter dann von Vnseren Vorfahren römischen Keysern vnd Könige vnd was hieuon angesetzt vnd bestimbt ist, beschwehrt, gesteigert vnd belestigt, auch außerhalb der Statt Frank-