Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, fünfter Jahrgang 5619 (1858-1859) (1858-1859)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 55)
- Language
- German
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11 Eine Duldung der Juden sprach erst der tolerante Kaiser Joseph 11. aus, indem er bei den Ständen dahin wirkte, daß diese 1781 den Juden erlaubten, die Grazer Jahrmärkte zu besuchen, was auch bei den jährlichen zwei Märkten nicht unterlassen wird. Obwohl die Juden sich eifrig bei der Regierung bewarben, daß ihnen der Aufenthalt in den steiermärkischen Landen auch außerhalb der Marktzeit erlaubt werden möge, wurde das von den Ständen durch den Kauf titulo oneroso erworbene Recht durch Verordn nungen von 1781, 1783, 1797 und 1819 aufrecht erhalten. II. Werfen wir einen Blick auf die Rechtsverhältnisse der Juden, so sehen wir schon aus Vorgehendem, daß ihre religiöse Freiheit (wenigstens unter Kaiser Friedrich III.) in nichts gehindert war. Sie hatten ihre Synagogen (in Wiener-Neustadt und Marburg), ‘) ihre Rabbinen (z. B. in der Carlau), ihre Friedhöfe (z. B. in Marburg und in der Carlau). Ihre gesetzliche Stellung im Staate war auch im Allgemeinen günstig, sie bildeten ihre eigenen Gemeinden (z. B. Carlau), lebten in Ghettis (z. V. in Graz), hatten einen eigenen Judenrichter °) (z. B. Sigmund von Roggendors in Marburg) und aus ihrer Mitte die »Meister,« welch Letztere das Recht besaßen, ein Mitglied der Genossenschaft mit dem Bann zu belegen oder religiöse Strafen zu geben (z. B. Ausschließung vom Gesänge in der Syna- ') Wir haben nach der Sage die Synagogen in Hartberg. Judenburg und Judendorf bei Leoben verzeichnet. Sonderbar ist es, daß in Graz keine Sage einen Judentempel berührt. Sollte er bei Erbauung des erzherzoglichen Lustschlosses in der Carlau abgetragen worden sein? ") Dieser war vermuthlich eine Art Schirmvogt, vom Herrscher bestimmt.