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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1857-01-01 · Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858) · p. Seite 239

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858)
Date
1857-01-01
Page
Seite 239 (sequence 280)
Language
German
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239 gelangten Gesuche günstig beschieden worden, ohne Ausnahme aber diejenigen, welche CommunalundHumanitätszwecke betrafen. Auch sollen neuerdings Staatsanstellungen an Juden vergeben worden sein, und verbürgen können wir, daß erst kürzlich ein Jude als Comitatsarzt in Ungarn angestellt wurde. Die Freiheit des Reifens, welche den Juden in Oesterreich schon 1804 bei aller damals noch bestandenen Beschränkung zuerkannt wurde, ist neuestens dadurch zu einer Wahrheit erwachsen, daß auf den Legitimativnskarten zu Reisen im Jnlande die Rubrik der Religion wegfiel, und über Ansuchen kann selbe auch bei den für das Ausland auszustellenden Reisepässen wegbleiben. Verfügungen, welche den Juden seither gesetzlich genossene Freiheiten plötzlich entziehen sollten, sind hohem Orts sistirr worden. Es war dies der Fall hinsichtlich des Zwanges zur Errichtung confessioneller Volksschulen in Wien, worüber der Vorstand der Cultusgemeinde zu Wien am 13. November 1856 dem Kaiser eine Petition überreichte, und die ehrerbietigsten Bitten hinsichtlich einer huldreichen Regelung der allgemeincnZustände daran schloß. Im gleichen Sinne wurde die von dem Bürgermeister zu Saatz unter Anrufung alten Privilegiums verhängte Ausweisung von 60 seit einer Reihe von Jahren seßhaft gewordenen Judenfamilien hohem Ortes als unzulässig erklärt. Zugleich wurde den israelitischen Unterrichts- und Humanitätsanstalten mit großer Liberalität Vorschub geleistet. So erhielt die allgemeine israelitische Taubstummenanstalt zu Wien außer den Dotationen ans den ungarischen und mährischen Landessonds noch ein Staatsdarlehen von 15,000 fl. zur Führung ihres Baues. Nicht minder erhielt die Gemeinde zu Prerau von Seite des mährischen Landesmassesondes 10,000 fl. zum Bau einer Schule als Darlehen ohne Interessen. .Andere Verfügungen erflossen, um die Lage der jüdischen Lehrer zu verbessern. Dankbar sind auch die Anordnungen anzuerkennen, welche zur Gewährung des Religionsunterrichtes an israelitische

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