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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1857-01-01 · Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858) · p. Seite 238

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858)
Date
1857-01-01
Page
Seite 238 (sequence 279)
Language
German
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IRI
…/2609281-2609288--3500-2610845
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238 lern, wobei 30 Lehrer wirksam sind. Die seit zehn Jahren in Wilna und Zitomyr bestehenden Rabbinerschulen gedeihen vortrefflich. Die zweiclassigen Elementarschulen lassen allerdings noch viel zu wünschen übrig, und noch mehr die Chaderim (Winkelschulen), welche von den Wohlhabenden bevorzugt werden, allein bei dem energischen Einschreiten der Schulbehörden ist auch hierin Besserung zu erwarten. Bereits ist auch von dem Ministerium der Volksaufklärung die Anordnung getroffen worden, daß alle hebräischen Chederhalter verpflichtet sein sollen, ihre Schüler alljährlich der örtlichen hebräischen Kreisschule zur Prüfung vorzustellen, und es ist darüber hohem Orts Bericht zu erstatten. Von synagogalen Reformen haben wir blos vernommen, daß seit einiger Zeit in Warschau in polnischer Sprache gepredigt wird. Von der scandinavischen Halbinsel haben wir äußerst wenig zu berichten. Der zu Kopenhagen verstorbene Justizrath Eibeschütz bestimmte sein aus 6—700,000 Thalern bestandenes Vermögen größtentheils zu frommen Stiftungen. Dem jüdischen Gelehrten Lcvin wurde wegen seiner Verdienste um die dänische Sprache eine Leibrente von 800 Thalern zur Fortsetzung seiner lexicalischen Arbeiten bewilligt. In Kopenhagen hat sich ein Verein gebildet, um jungeJsraeliten zum Studium der jüdischen Theologie aufzumuntern. In Schweden haben imAllgemeinen exclusive Regierungsmaximen sowohl hinsichtlich der Katholiken als der Juden Platz gegriffen. In der rechtlichen Stellung der Juden Oesterreichs ist noch keine Aenderung eingetreten, und wir sinden sie noch immer derllnbehaglichkeit provisorischer Rechtsbestände anheimgegeben. Nichtsdestoweniger hat der Geist des Fortschrittes, der in allen österreichischen Zuständen mächtig hervortritt, sich auch in den jüdischen factisch kund gegeben. So sind denn auch — wenngleich immer nur auf exceptionellem Wege — die meisten der um Besitzerwerbung ein-

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