Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1857-01-01 · Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858) · p. Seite 234

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858)
Date
1857-01-01
Page
Seite 234 (sequence 275)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2609281-2609288--3496-2610841
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

234 sinnung des Kaisers selbst die Beleuchtung dieserAugelegenheit durch einen des höchsten Vertrauens werthbefundenen Staatsmann zuHoffnungen berechtigen dürste. Uns selbst find von den an jüdischeAerzte inRußland verliehenen Staatsanstellungen die nachfolgenden bekannt geworden: Dr. Rubin M. Kalischer als Oberarzt im kaiserlichen Civil- und Militärhospital zu Lutzk in Wolhynien mit 400 S. R. Gehalt, Dr. Hermann Malis als Kreisarzt in Ostrok, Dr. Blochmann als Operateur, in welcher Eigenschaft er im letzten Kriege mit dem Rang eines Oberlieutenants bekleidet, die ersprießlichsten Dienste leistete; Dr. Funket als Oberarzt im Civilhospital zu Odessa; Dr. N. Kannengießer beim Militärhospital in Zytomir (mit 500 S. R. Gehalt); Dr. Leon Gelback provisorischer Stadtarzt in Zwenigorodky im Gouvernement Kiew. Obschon nun keine, als ärztliche Anstellungen zu unserer Kenntniß gelangt sind, so wird uns doch ausdrücklich versichert, daß denjenigen Israeliten, die den Doctorgrad in anderen Facultäten erlangt haben, der Zutritt zu allen Staatsämtern offen steht. Dabei ist zu bemerken, daß die Staatsanstellungen Militär- und Civilrang gewähren, und russische Beamte jüdischer Confession bereits mit goldenenEpauletten geschmückt, und durch Hofrathstitel ausgezeichnet sind. AusländischcAerzte, die früher inRußland nur sehr schwer zur Ausübung ihrer Wissenschaft gelangen konnten, sind jetzt blos gehalten an irgend einer Universität ein zweitesRigorosum zu machen, mit der einzigen Beschränkung, sich nur in jenen Gouvernements niederzulassen, in welchen überhaupt Zuden wohnen dürfen. Noch andere Erlässe, Auszeichnungen und Gnadenbezeigungen zeigen von der huldvollen Gesinnung des Kaisers Alexander, sowie von den zugewandten Sympathien innerhalb der höchsten Schichten der russischen Gesellschaft. Ein Ukas vom 2. März hebt die strengen Strafen auf, welche auf die Verbergung recrutenpflichtiger Kinder von Seite der Hebräer und aus die säumigeRecruten-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.