Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858)
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 234 (sequence 275)
- Language
- German
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234 sinnung des Kaisers selbst die Beleuchtung dieserAugelegenheit durch einen des höchsten Vertrauens werthbefundenen Staatsmann zuHoffnungen berechtigen dürste. Uns selbst find von den an jüdischeAerzte inRußland verliehenen Staatsanstellungen die nachfolgenden bekannt geworden: Dr. Rubin M. Kalischer als Oberarzt im kaiserlichen Civil- und Militärhospital zu Lutzk in Wolhynien mit 400 S. R. Gehalt, Dr. Hermann Malis als Kreisarzt in Ostrok, Dr. Blochmann als Operateur, in welcher Eigenschaft er im letzten Kriege mit dem Rang eines Oberlieutenants bekleidet, die ersprießlichsten Dienste leistete; Dr. Funket als Oberarzt im Civilhospital zu Odessa; Dr. N. Kannengießer beim Militärhospital in Zytomir (mit 500 S. R. Gehalt); Dr. Leon Gelback provisorischer Stadtarzt in Zwenigorodky im Gouvernement Kiew. Obschon nun keine, als ärztliche Anstellungen zu unserer Kenntniß gelangt sind, so wird uns doch ausdrücklich versichert, daß denjenigen Israeliten, die den Doctorgrad in anderen Facultäten erlangt haben, der Zutritt zu allen Staatsämtern offen steht. Dabei ist zu bemerken, daß die Staatsanstellungen Militär- und Civilrang gewähren, und russische Beamte jüdischer Confession bereits mit goldenenEpauletten geschmückt, und durch Hofrathstitel ausgezeichnet sind. AusländischcAerzte, die früher inRußland nur sehr schwer zur Ausübung ihrer Wissenschaft gelangen konnten, sind jetzt blos gehalten an irgend einer Universität ein zweitesRigorosum zu machen, mit der einzigen Beschränkung, sich nur in jenen Gouvernements niederzulassen, in welchen überhaupt Zuden wohnen dürfen. Noch andere Erlässe, Auszeichnungen und Gnadenbezeigungen zeigen von der huldvollen Gesinnung des Kaisers Alexander, sowie von den zugewandten Sympathien innerhalb der höchsten Schichten der russischen Gesellschaft. Ein Ukas vom 2. März hebt die strengen Strafen auf, welche auf die Verbergung recrutenpflichtiger Kinder von Seite der Hebräer und aus die säumigeRecruten-