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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1857-01-01 · Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858) · p. Seite 232

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, vierter Jahrgang 5618 (1857-1858) (1857-1858)
Date
1857-01-01
Page
Seite 232 (sequence 273)
Language
German
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IRI
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232 frmliche, das aus den westlichen Staaten, die an der Spitze der europäischen Civilisation stehen, noch zu berichten käme, vermöchte nicht uns in gleichem Grabe zu befriedigen. Der numerisch geringe Stand der jüdischen Bevölkerungen in den gedachten Ländern, und die außerordentlichen Leistungen derselben auf allen Gebieten gewähren den Gegnern der Emancipation den Ausweg, hierin Ausnahmszustände zu sehen, die nicht zu allgemeiner Norm dienen können. Anders ist es mit Rußland, wo die jüdische Bevölkerung eine sehr hohe Ziffer, ihre Culturentwicklung aber bisher erst einen sehr mäßigen Grad erreicht hat. Wenn nichtsdestoweniger ein liberales System Platz gegriffen hat, so muß uns dies von hoher Bedeutung erscheinen, sei es, daß die Humanität des Herrschers den Impuls dazu gab, oder aber, daß die Entfeffelung von anderthalb Millionen begabter und intelligenter Ilnterthanen sich als ein angezeigter Act der innern Politik darlegte. Die besagten Borgänge schienen uns auch wichtig genug, um in unserer Uebersicht nicht bei dem stehen zu bleiben, was öffentliche Blätter berichten, wir haben getrachtet, uns auf Privatwegen weitere verläßliche Daten hierüber zu verschaffen. Schon unter Kaiser Nicolaus war den Juden der Grundbesitz gestattet; sie durften aber bloß Urboden (Steppen) erwerben, worauf sie die Rechte fremder Monisten, d. i. Steuer- und Militärfreiheit, für einen gewissen Zeitraum genossen; fertig bebaute Gründe konnten sie nicht erwerben. Am März 1857 erschien nun ein Ukas, welcher diese Beschränkungen aushebt, und den Juden gestattet, selbstHerrschaftsgüter an sich zu bringen. Eine erläuternde Senatsbestimmung ermächtigt die Juden, falls sie ihre Glaubensgenossen auf ihren Besitzungen ansiedein, von denselben den Grundzins zu erheben. Auch die Haltung vcn Leibeigenen wurde ihnen gestattet. Bereits hat sich durch diese konceffion in manchen Gegenden eine Steigerung desGüterwerthes «geben, und die ruffi-

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