Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 217 (sequence 261)
- Language
- German
- Belongs to
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217 legtes Truggewebe — sondern auf die würdige Autorität eines längst verschollenen und zur Genüge beleuchteten Eisenmengers! Die treffliche Abfertigung der Oesterr. Zeitung (21. Sept. 1856) diente nur dazu den frechen Angriff zu erneuern. Es muß sich nun zeigen, ob die Stellung des Dr. Sebastian Brunner als Redacteur der privilegirten Kirchenzeitung und als Universitätsprediger ihn auck privilegirt, den zahlreichen Anhängern einer im Staate recipirten Religion grundsätzlich das schwärzeste Verbrechen anzudichten, und auf diesem Wege die Massen gegen sie zu fanatisiren. Wir vertrauen, daß solcher Ungebühr die endliche Grenze gesetzt werden wird.. In dem zweiten deutschen Großstaate, Ln Preußen, bildete sich zum Hauptereigniß des vorigen Jahres der Antrag des Abgeordneten Wagner, Redacteurs der »Kreuzzei- Lung«, den Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte vom christlichen Glaubensbekenntniß abhängig zu machen. Dr. Philipson forderte Herrn Wagner öffentlich auf darzuthun, durch welche Lehren des Christenthums er seinen Antrag zu begründen gedenke. Auch außerdem hat Dr. Philipson, so viel es an ihm lag, in dieser, 230000 seiner Glaubensgenossen und Landsleute betreffenden Lebensangelegenheit seinen bekannten Eifer dargethan. So wie in England haben auch in Preußen die Katholiken Partei für die Juden, d. i. für Aufrechterhaltung des §.12 der Verfassnng, genommen; Berlin selbst stand in der Wahlagitation zu Gunsten des besagten Princips oben an. Die Majorität des Hauses entschied für dasselbe und der Wagner'sche Antrag fiel durch. Ein zweites Mal tagte das Princip der Gewissensfreiheit in der preußischen Abgeordnetenkammer am 10. April 1856. Es handelte sich um die rheinische Gemeindeordnung, aus welcher der AbgeordneteHeyse den Paragraph gestrichen haben wollte, welcher bestimmt, daß der Gemeindevorsteher christlicher Confession sein müsse. Dieser Antrag wurde mit großer Majorität angenommen. Zu den ausgezeichnetsten Wortführern gehörte