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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1856-01-01 · Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857) · p. Seite 215

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
Date
1856-01-01
Page
Seite 215 (sequence 259)
Language
German
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215 T Zuständen dargelegten Wunsche und Bitten — namentlich in Bezug auf Besitzfähigkeit — zu unterbreiten. Kaum minder in israelitischen als in protestantischen Kreisen haben die Befugnisse, welche der katholischen Kirche durch das abgeschlossene Concordat elngeräumt wurden, Besorgnisse erregt, die wir mindestens als übertrieben erachten müssen. Auch dürfen wir nicht vergessen, daß die Beziehungen zwischen Katholiken und Protestanten viel verschlungener sind als zwischen jenen und Juden. Selbst die vielfach besprochenen Anregungen zur Errichtung einer abgesonderten israelitischen Gemeindeschule Ln Wien sind mit jenem Ereigniß schwerlich in Verbindung zu setzen. Schon vor Deeennien lagen der Gemeinde derlei Auforderungen vor, wogegen derGemeindevorstand sich stets bemüssigt fand, Verwahrung einzulegen. Nur ist die Abfassung des jüngsten aufs neue hiezu andrängenden Rescripts von der Art, daß es einen höchst peinlichen und niederschlagenden Eindruck nicht verfehlen konnte. Es lautet nämlich also: Die Ausnahme jüdischer Kinder in die christlichen Schulen sei nur als dasjenige Auskunftsmittel aufgestellt, welches angewendet werden soll, wo der Unterricht nicht durch eigene jüdische Schulen vermittelt werden kann. Von einem allgemeinenMnanspruche derJuden auf die christlichen Schulen könne überhaupt nicht dieRede sein, und am allerwenigsten inWien, wo ein großer Theil der katholischen Schulen entweder ganz ans katholischen Stiftungen und Fonds errichtet und dotirt ist, oder doch wesentlich durch die Beihilfe solcher Fonds erhalten werde. Da nun in Wien eine Reihe jüdischer Privatschulen für die Kinder vermöglicher Eltern bestehen, so fällt eine überwiegende Anzahl unbemittelter jüdischer Kinder den katholischen Volksschulen zur Last. Es ist hienach ohne Verzug die Verhandlung einzuleiten, damit zwei jüdische Volksschulen, eine für die Leopoldstadt, die andere für die innere Stadt, errichtet werden; doch könne es nicht in der hochortigen Absicht liegen, die Jsraelitenkinder der entserntern Vorstädte oder Stadt-

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