Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 214 (sequence 258)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2609281-2609286--3117-2610461- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
214 tung von Stiftungsplätzen für blinde und für taubstumme Kinder armer israelitischer Eltern. An die Mnsterhauptschulen, bei welchen die einzelnen Gemeinden wenigstens die Kosten der Herstellung und Erhaltung der Lokalitäten zu tragen haben werden, sollen auch Präparandencurse angeschlossen und außerdem noch abgesonderte Mädchenschulen errichtet werden, in welchen -auch der Unterricht in weiblichen Arbeiten zu ertheilen ist. Die Erträgnisse des Schnlfondes können auch zur Unterstützung, armer israelitischer Volksschulen in Anwendung kommen, in dem Maße, als sie nicht von den vorhin erwähnten Hauptzwecken in Anspruch genommen werden. Die Stiftungsplätze für blinde und taubstumme Kinder armer israelitischer Eltern werden aufGrundlage öffentlichen Concurses an die bedürftigsten und würdigsten Bewerber von dem hohen Ministerium für Cultus und Unterricht verliehen werden. Besondere Rücksicht wird auf diejenigen Bewerber genommen, welche zu dem betreffenden Verwaltungsgebiete zuständig sind. Zunächst wird in Folge allerhöchsten Befehls die Errichtung von Hauptschulen nach Analogie der für ähnliche katholische Anstalten bestehenden Vorschriften und dleUnterbringung taubstummer Kinder in Ausführung gebracht werden. Für letztere werden vorläufig zwanzig Stistungsplätze mit einem jährlichen Bezüge von 200 fl. errichtet. Bei der jüngsten Anwesenheit Seiner Majestät des Kaisers in Ungarn wurde eine Deputation der Pester Judenschaft zur Unterbreitung des ehrerbietigen Dankes aller ungarischen Gemeinden für die durch Creirung des Schulfvndes erwiesene ausgezeichnete Wohlthat zugelassen. Von Seiner k. k. apostolischen Majestät ungemein huldvoll ausgenommen, wurde es der Deputation verstattet nebst den allergnädigst entgegengenommenen Versicherungen unverbrüchlicher Unterthauentreue auch die in der überreichten Denkschrift in innigem Zusammenhang mit den sittlichen