Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1856-01-01 · Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857) · p. Seite 209

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
Date
1856-01-01
Page
Seite 209 (sequence 253)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2609281-2609286--3112-2610456
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

209 So wird uns aus dem Thuroczer Comitate berichtet, daß viele christliche Eltern selbst aus den hohem Ständen ihre Kinder bei jüdischen Lehrern unterrichten lassen wollen, einzig aus dem Grunde, um ihren Kindern die unter den neugestalteten Verhältnissen unentbehrliche deutsche Erziehung geben zu können. Die Juden erscheinen als Träger deutscher Bildung und Sitte, um die slavischen Ureinwohner des Waagthales zu germanisiren, und die jüdischen Lehrer waren daher in jeder Beziehung sehr willkommen. Das dagegen erneuerte Verbot, christliche Kinder von jüdischen Lehrern unterrichten zu Lassen, trifft demnach in besagter Gegend die jüdische Bevölkerung weniger als die christliche. Aehnlickes läßt sich von dem allda mit eonsequenter Strenge durchgeführten Verbot des Güterankaufs sagen, da gerade Obernngarn der Capitalskraft bedarf, und intelligente jüdische Oeeonomen den allgemeinen Interessen nur Vorschub leisten könnten. Eine neu erlassene Statthaltereiverordnung schließt die Juden von hem'Genüsse der Grundentlastuug aus, und es müssen daher die jüdischen Besitzer bäuerlicher Sessionen, wenn sie nicht mit den Grundherren auf eigene Hand sich abAndeu, die frühem Roboten und feudalistischen Unterthanspflichten leisten. Dadurch wird mancher jüdische Familienvater veranlaßt, vom erwählten Pfluge zum Hausirhandel wieder zurückzukehren. Da jedoch die Juden daselbst mit gesetzlichem Recht Besitzer von Grund und Boden sind, so ist es nicht zu ermessen, wie das Verbot des Güterankaufes auch die rückwirkende Kraft haben kann, um den Besitzer vom Genüsse der Grundentlastung auszuschließen. Hierauf gestützte Repräsentationen sind dem Vernehmen nach im Zuge. Was die Zulassung von Juden zu öffentlichen Aemtern betrifft, so ist aus den Vorgängen des abgelausenen Jahres nichts Besonderes und am wenigsten Erfreuliches zu unserer Kunde gelangt. Zwar steht die neueste Coneursausschreibung zu Lehrerstellen an den Realschulen den Con- Jahrb. s. Jsr. 1857. 14

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.