Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 207 (sequence 251)
- Language
- German
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r 207 Lefriedigend ausgefallen, sondern es haben mehre Handelskammern daraus Anlaß genommen, sich aus volkswirthschaftlichen wie aus Humanitätsgründen auch gegen anderweitige auf Grund des religiösen Bekenntnisses bestehende Beschränkungen des unbeweglichen Besitzrechtes entschieden auszusprechen. Namentlich heißt es in dem Referate der Brünner Handelskammer: »Schließlich ist dem ständigen Ausschüsse nicht entgangen, daß in dem Entwürfe der Religionsverschiedenheit nirgends Erwähnung geschieht, daher alle Begünstigungen des Gesetzes auch den Israeliten zu Gute kommen. Obgleich nun diese Emancipation der Israeliten vom Standpunkt der Humanität nnanfechrbar ist, so dürfte sie doch leicht dadurch schädlich werden, daß sie eine einseitige bliebe, da die Einschränkung der Israeliten in den meisten übrigen Erwerbszweigen und namentlich Ln der Erwerbung von Realitäten noch aufrecht besteht. Hiedurch werden die Israeliten mit ihrer ganzen Capitalskraft auf Handel und Gewerbe hingedrängt, während durch deren Befreiung in Bezug auf die Erwerbung von Realitäten ein großer Theil der Capitalskraft zu Gunsten der christlichen Eoncurrenten an Grund und Boden gefesselt und nur auf diese Weise die beiderseitige Concurrenz annähernd ins Gleichgewicht gebracht würde.« Diesen Zusammenhang der nationalen Wohlfahrt mit Aufhebung der auf den Juden Ln Oesterreich lastenden Rechtsbeschränkungen hat selbst das schon früher erwähnte — der Vorliebe für die Juden in der That nicht zu bezichtigende — publicistische Organ der Augsburger allgemeinen Zeitung in einem nationalöconomischen Artikel (Beilage 1. November 1855) mit den Worten hervorgehoben: »Wenn der Fabrikant durch Erleichterung desCreditö besser und mehr fabricirt als zuvor, so muß er auch die Aussicht haben, daß seine Waare durch alle Canäle des kleinen Handels, der von Dorf zu Dorf zieht, getrieben werden kann. Wenn die Bank die ihr überlassenen Güter verkauft und sie sowohl als der Staat das Interesse haben,