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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1856-01-01 · Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857) · p. Seite 206

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
Date
1856-01-01
Page
Seite 206 (sequence 250)
Language
German
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206 der Juden provisorisch und die Grundrechte definitiv aufheben, Zweifel über die Auslegung erzeugten. Allerdings aber waren nicht alle Fälle zu unbestimmter Vertagung geeignet, und so mußten denn theils definitive Lheils provisorische Anordnungen nach dem Ermessen der niederen und Zwischenbehörden oder nach hohem Weisungen erfolgen. In einem solchen Stadium des Provisoriums befindet sich nun auch die schon im vorigen Jahre besprochene Angelegenheit der Juden in Steiermark, nämlich ob und inwiefern den Juden das Wohnen in dieser Provinz und die Bereisung derselben gestattet sei oder nicht. EineLebensfrage für ganze Gemeinden in Ungarn und Böhmen, die ans dem Verkehr mit Steiermark ihren Erwerb zogen, ist sie es nicht minder für jenes Kronland selbst, da es demselben mehr als irgend einem andern an entsprechendem Austausch seiner Erzeugnisse gebricht. In derZwischenzeit bleibt den handeltreibenden Juden auch der kurze Aufenthalt in Städten und Dörfern Steiermarks außerordentlich eingeschränkt, und die Aufgegriffenen werden an eine gebundene Marschroute gewiesen. Auch im Krakauer Gebiete fallen Einschränkungen des früher niemals angegriffenen Wohnrechtes statt. Die jüdischen Familien, die auf dem Lande theils von Ackerbau theils von ländlichen Gewerben lebten, wurden gezwungen, ihren Wohnsitz in der Stadt zu nehmen, wo es ihnen an allem Erwerb fehlte. Die Betroffenen haben recurrirt. Eine große Beruhigung für die Juden Oesterreichs liegt indeß darin, daß an die Regeneration der volkswirtschaftlichen Interessen ihre eigene Freithätigkeit allzuinnig geknüpft erscheint, um der trüben Aussicht auf neue Ausnahmszustände Raum zu geben. Von diesem Standpunkte aus wurde die Verkündigung des großen Princips der Gewerbefreiheit -als ein freudiges Ereigniß begrüßt und die Begutachtung des betreffenden Entwurfs von Seite der verschiedenen Handelskammern mit dem lebhaftesten Interesse verfolgt. Die Resultate sind nicht nur im Allgemeinen höchst

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