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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1856-01-01 · Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857) · p. Seite 205

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
Date
1856-01-01
Page
Seite 205 (sequence 249)
Language
German
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IRI
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Das Ghetto tu Moskau, worin alle nach der altert Residenz gekommenen jüdischen Karlfleute eingepfercht wohnen mußten, wurde auf allerhöchsten Befehl aufgelassen und den israelitischen Reisenden des In- und Auslandes freigestellt in jedem beliebigenStadttheil ihr Dornicil zu nehmen. Aus Anlaß der Krönrtng wurden den Judert die sehr bedeutenden, wegen der Recrutirung im Rückstand verbliebenen Reportkosten sämmtlich erlassen. Dem zur Ausstattung jüdischer Mädchen bestimmten Paskewitschfond hat Kaiser Alexander 300,000 Silberrubel und noch andere 300,000 Silberrubel zur Erhaltung der jüdischen Armen in Warschau bewilligt. — Endlich hat der Kaiser angeordnet, daß aus allen Gouvernements süns Deputirte der Judenschaft im Laufe des Septembers nach Petersburg zu einer großenConferenz abgesendet werden sollen. Diese ist bestimmt die staatlichen Veränderungen in den bisher bestandenen Verhältnissen der Juden zu regeln und die geeigneten Vorschläge allerhöchsten Orts zu unterbreiten. Aus der skandinavischen Halbinsel wüßten wir diesmal nichts Besonderes zu berichten. In Gothenburg tu Schwedett wurde eine prachtvolle Synagoge eingeweiht. Wir kommen nun nach der gestellten Reihenfolge zu Oesterreich. Die erwartete allgemeine Regelung der Verhältnisse der Israeliten im Kaiserstaate ist auch im abgelaufenen Jahre nicht erfolgt, und viele Zustände bleiben dadurch in Frage gestellt. Auch tragen erfolgte einzelne Anordnungen, Entscheide oder Mittheilungen nicht einen derartigen einheitlichen Eharacter an sich, um folgerichtige Schlüffe von einiger Bedeutung daraus ziehen zu können. Vielmehr mögen die einen ein helleres, die anderen ein verdüstertes Streiflicht auf die genannten Zustände werfen, und es ist wohl am besten, wenn wir auch hier einfach die Thatsachen sprechen lassen. Auf eine solche allgemeine Regelung ist denn auch wiederholt in allen jenen Fällen hingewiesen worden, in welche die Tragweite der Ediete, welche die Besitzsähigkeit

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