Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 167 (sequence 211)
- Language
- German
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167 ders an einem grünen Donnerstage oder Charfreitage, würde Jedem das Leben gekostet haben. Kein Jude durste eine christliche Magd in seinen Dienst nehmen, wenn sie nicht wenigstens 40, wo nicht gar über 40 Jahre alt war. Die sonst mit weiser Duldsamkeit behandelteil Inden Regensburgs wurden am Ende des 15. Jahrhunderts so hart gehalten, daß ihnen kein Mütter mehr Getreide mahlen, kein Bäcker, selbst gegen baares Geld, Brot verabfolgen lassen wollte und der Rath geboten hatte: »Niemand soll einen Inden oder eine Jüdin in seinem Hanse beherbergen, mit ihnen weder essen noch trinken, noch spielen oder andere Unzucht treiben. Niemand sott für einen Juden etwas einkaufen, oder durch einen Dritten etwas etnfaufen lassen, sondern die Ehre Gottes in seiner eigenen Seligkeit einsehell und zu Herzen nehmen bei Vernleidung ernstlicher obrigkeitlicher Bestrafung.« 9. Die erste Zudenglocke war in Prag. Als nämlich der schwedische General Graf von Königsmark die kleine Seite der Stadt Prag sammt dem Schlosse einnahm, hatten sich die Juden daselbst tapfer gewehrt und den Schweden so großen Widerstand geleistet, daß sie diesen Theil der Stadt nicht einnehmen konnten. Zur Belohnung verlangten und erhielten sie eine kleine Glocke, deren sie sich bedienten, wenn die Juden zu irgend einer Berathullg ihrer Angelegenheiten zusammentreten wottten. (Siehe Beschreibung des Auszuges der sämmtlichen Prager Judenschaft aus Prag den 21. Febr. und Z. Martii 1745. Nürnb. S. 6.) 10. Goldene Eier von Zudenhühnern. Bei der Krünungsftier des Königs Mcmnilianzu Aachen 1486 hatten die Juden dem Neugekrönten einen Korb voll