Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, dritter Jahrgang 5617 (1856-1857)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 93)
- Language
- German
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49 %ob. 28, 26) und 2. die Bikurim und Erstlinge aus ganz Palästina im festlichen Zuge nach Jerusalem gebracht wurden. Dieser Zug wird uns im Traet. Bikurim Abschn. 3 in folgender Weise geschildert: »Wenn der Erntemonat Nissan vorüber und das Wochenfest nahe war, da versammelten sich die Bewohner jedes der 24 Kreise des Landes in der Kreisstadt mit ihren Erstlingen und übernachteten auf dem freien Platze. Früh am Morgen trat der Beamte desKreises zu ihnen und sprach: »Auf, laßt uns nach Zion ziehen, zum Hause des Ewigen unseres Gottes!« Das Friedensopfer, mit vergoldeten Hörnern, mit Oelzweigkränzen geschmückt, zog voran, Pfeife und Schalmei ertönten vor ihnen her, die.Psalmen wurden gesungen, bis sie in die Nähe Jerusalems gelangtest; hier wurde Halt gemacht; die Bikurim wurden geordnet und Boten in die Stadt gesandt. Aus dieser kamen Abgeordnete entgegen, Priester, Leviten und Schatzmeister. Die Zünfte Jerusalems bildeten Spalier und begrüßten die Einziehenden mit den Worten'/ »Brüder, Männer von (dem und dem Ort), willkommen in Frieden!« Die Musik ertönte dazwischen und begleitete sie bis an den Tempelberg. Hier nahm ein Jeder, selbst der König Agrippa (der Stolze) seinen Korb auf die Schulter und zog in den Vorhof ein. Hier stimmte ein Chor von 4000 Leviten den Psalm an: »Ich erhebe Dich, Herr, denn Du hast mich aus der Tiefe gezogen rc.« Dann sprach jeder die Worte: »Ich bekenne heut u. s. w.« Bei diesen Worten nahm man den Korb von der Schulter, der Priester legte die Hand darunter und machte die Wendung. Darauf sprach man den zweiten Theil des Bekenntnisses, setzte den Korb am Altäre hin, warf sich zu stiller Anbetung nieder, und zog wieder von dannen.« Daraus ist klar zu ersehen, daß das Wochenfest ursprünglich nichts Anderes war, als der Dank des Landmannes für den Segen Gottes in Tenne und Kelter; deshalb waren auch nur die Grundeigenthümer zur Begehung dieses Festes verpflichtet (Mischnah Bik. I, 2, 3). Ja das Jahrb. f. Jsr. 1857. 4