Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, zweiter Jahrgang = Jahr 5616 (1855-1856) (1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 133 (sequence 136)
- Language
- German
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133 recht, auch ohne ansässig zu sein, ausüben dürfe. Als nun eine Regierungsbehörde dieses Gesetz auch auf Juden anwandte, wurde die betreffende Entschließung vom Ministerium des Handels mit Bezug auf das Gesetz vom Jahre 1813, wonach Juden nur dann ein Gewerbe ausüben dürfen, wenn ihrer Ansässigmachung kein Hinderniß im Wege stehe, und aus Rücksichten höherer Staatspolizei wieder aufgehoben. Am meisten beklagenswerth ist, daß, wie versichert wird, die Anregung zu dieser Bestimmung aus den Umtrieben der Judenschaft einer königlichen Kreishauptstadt durch Krämerneid gegen einen neu eintretenden Conrurrenten hervorgerufen wurde. Eine Verordnung für Unterfranken befahl, daß beim Vollzug des Haustrverbotes jede Hemmniß und Belästigung des ordentlichen Handelsbetriebes oder sonstigen Verkehres thunlichst fern zu halten, auch dafür zu sorgen sei, daß nicht Leidenschaftlichkeit gegen Juden sich einmische. Lehrstühle sind in Bayern den Juden nicht verschlossen, und der im verflossenen Jahre zu Kaiserslautern verstorbene geschätzte Maler Leopold Dick war Professor an der königlichen Kreisgewerbschule allda. Sein Nekrolog besagt, daß er nach Entfernung des alten Schlendrians den Unterricht der betreffenden Lehrobjecte so trefflich in der Anstalt weckte, daß bei den alljährlichen Visitationen die betreffende königliche Commission nicht Worte des Lobes genug in ihren Berichten finden konnte. Mehr als 10.000 Menschen begleiteten die Leiche zum israelitischen Begräbnißplatz, darunter die höchsten Beamten, der Oberst des dort garnisonirenden Regiments, und die gestimmte Geistlichkeit beider christlichen Conseffionen. Oeffentliche Bedienstungen sind auch den Juden Würtembergs fortwährend zugänglich, und erst kürzlich wurde zu Weinsberg Or. Mainzer in der Amtsversammlung zum Oberwundarzt gewählt und von der königlichen Negierung bestätigt. Dagegen hat die würtembergische Kammer ein neues Judengesetz angenommen, wonach die den Schacher