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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1855-01-01 · Neue Folge, zweiter Jahrgang = Jahr 5616 (1855-1856) (1855) · p. Seite 132

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, zweiter Jahrgang = Jahr 5616 (1855-1856) (1855)
Date
1855-01-01
Page
Seite 132 (sequence 135)
Language
German
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132 Trauermarsches zu seinem Leichenconduct vernimmt. Bei der länger als fünfstündigen Debatte sprach vr. Morgenstern vortrefflich. Freiherr von Lerchenseld trug auf Streichung des Antrages an. Er verwahrte sich gegen die Konsequenzen des sogenannten christlichen Staates. Der Ausdruck christlicher Staat habe ihm immer etwas Anwiderndes. Er nenne das eine Profanation und eine Anmaßung. Das Judenthum stehe mit dem Christenthum nicht in Widerspruch. Die Juden glaubten an denselben Gott, wie die Christen. Auf die Religiosität käme es an, und wenn die Wähler seien, wie sie sein sollen, dann würden die Wahlen keine Leute in die Kammer führen, welche irreligiösen Grundsätzen huldigen. Fürst Wallerstein betrachtet die Religion wesentlich getrennt vom weltlichen Reich, sie stehe höher, über den Staaten. Er weist nach, daß der Vorschlag ungerecht sei, daß es folglich unklug erscheine, eine Reihe gebildeter, vermöglicher Staatsangehöriger zu Pariahs zu stempeln, daß es nicht conservativ sei, solche Männer in die Opposition zu treiben, daß der Antrag mit der Idee des christlichen Staates sich nicht vereinbaren lasse. Auch noch andere treffliche Redner betheiligten sich an der Debatte, die damit endete, daß die besagte Bestimmung gegen die Juden mit großer Majorität abgelehnt wurde *). Uebrigens ist in den rechtlichen Verhältnissen der Israeliten Bayerns keine besondere Veränderung eingetreten. Viele der erschwerenden Verordnungen bestehen noch in Kraft, werden in manchen Stücken von den Behörden weniger streng gehandhabt und man scheint von oben herab zu milderer Ansicht geneigt. In einem sehr wesentlichen Punct — der Ansässigmachung — ist aber dennoch eine größereErschwerniß eingetreten, wobei die Juden wieder der leidigen Ausnahmsgesetzgebung anheim fielen. Das nun revidirte Gewerbegesetz machte nämlich bekannt, daß man ein reales Gewerbe- Dr. Morgenstern hat trotzdem die juridische Laufbahn verlassen und ist jetzt Buchhalter bei Herrn Kohn in Nürnberg.

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