Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, zweiter Jahrgang = Jahr 5616 (1855-1856) (1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- Seite 128 (sequence 131)
- Language
- German
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hebräischen Textes beigedruckt werden muß, gänzlich abzukommen habe, und daß, wenn solche Uebersetzungen aus freiem Antriebe beigedruckt werden, es den Betheiligten überlassen bleibe, solche mit hebräischen oder deutschen Lettern abzudrucken. Durch den Gnadenact vom 7. April 1855 wurde 586 in den verschiedenen Straforten der Monarchie befindlichen Sträflingen der Rest ihrer Strafe gänzlich erlassen. Unter diesen befanden sich auch 164 Israeliten, theils Männer, theils Frauen, aus dem ehemaligen Gebiete von Krakau, welche wegen Eingehung der Ehe ohne vorläufige Einholung der für die Israeliten gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis, der politischen Behörde, zum Theil noch nach dem in diesem Gebiete früher bestandenen Gesetze zu zeitweiliger Freiheitsstrafe vernrtheilt worden waren. Minder klar erschienen die Absichten der Staatsverwaltung hinsichtlich des Niederlassungs- und Freizügigkeitsrechtes. Sowohl in Steiermark als Kram wurde mehreren Juden, die sich zeitweilig dort aufhielten, eine kurze Frist zur Abmachung ihrer Geschäfte vorgeschrieben, wogegen wieder Manche, die, ohne Geschäfte dort zu treiben, ihren Aufentbalt nahmen, unbeanständet blieben. ÄZir erinnern hiebei, daß die Stellung der Juden in jenen Ländern in einer weit minder aufgeklärten Zeit dennoch eine bevorzugtere gewesen ist. Valvasor erwähnt in seiner »Ehre des Herzogthums Krain« XI. 710, daß die Inden in Laibach ihre Synagoge auf das Prächtigste aufbauten, indem sie durch den Handel mit den Venetianern und anderen Nachbarvölkern zu bedeutendem Wohlstände gelangt waren. Uebrigens hat inKlagensurt ein Israelit, Eichler aus Kanischa, und in Marburg, König, die Eoncession zur Niederlassung erlangt, während dort früher gar keine Juden wohnhaft waren. Ein erfreuliches Seitenstück ist von der unter militärischer Verwaltung stehenden Militärgrenze zu melden. In Folge eines Berichtes des Gemetruppen-Brigadiers, Generalmajors Freiherrn von Buday, wurde entschieden, es sei für die Zukunft