Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 255 (sequence 361)
- Language
- German
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255 nicht leicht einer sich entschließen würde, auf dem Lande zn wohnen und da eine Koscher-Wirthschast zu eröffnen, wobeier viel seltener auf jüdische Reisende zu rechnen hätte als in der Moldau.) Der moldauisch-jüdische Dorfs- oder vielmehr Feldwirthshäuser ist bei all seinem Egoismus dennoch ein Märtyrer für das Allgemeine; denn der reelle Nutzen den er von seiner Wirtschaft hat, wird bei weitem ausgewogen von der steten Furcht, in der er lebt, von Straßenräubern,, deren es in diesem Lande noch immer nicht wenige gibt, in der Nacht, ja selbst am Hellen Tage angefallen, ausgeplündert, und selbst auch ermordet zu werden. Dieses schreckliche Damoklesschwert, das über ihm stets schwebt, ist, denke ich, wohl hinreichend, ihm seine Freude an etwaigem Geldgewinn zu verderben, und es ist wieder hier ein schöner Zug^ des, an Aufopferungen so reichen alten Judenthums, daß sein strenggläubiger Bekenner sich lieber einer Lebensgefahr aussetzen kann, als es zugeben, daß die vielen Reisenden von seinen Brüdern in die Versuchung kämen, auf längeren Reisen bei einem Nichtjuden essen zu müssen. Dafür hat er aber auch den Lohn, daß wenn er wirklich von Räubern überfallen und ermordet wird, sein Sohn in der Synagoge zur Thora unter dem Namen „Ben-Hakadosch" (Sohn des Heiligen) aufgerusen wird. Wahrlich für Viele ein spärlicher Lohn für das verlorne Leben. Steuern haben die Juden wenige an die Landesregierung in den Fürstentümern zu bezahlen. Jeder jüdische Rajah, d.h. wer imLande gebürtig oder daselbst naturalisirt,- somit der Landesregierung unterworfen ist, bezahlt an dieselbe eine sogenannte „Patentsteuer", die etwa 12 Gulden jährlich beträgt. Besondere Judensteuern gibts daselbst nicht, denn der Aufschlag aufs Koscherfleisch (Gabella genannt) dient der Gemeinde zur Bestreitung ihrer eignen Gemeindekosten (Rabbiner-, Schächter-, Armengelder rc.). Doch pflegten die Juden bisher in den Fürstentümern, (zumal in der Walachei), den resp. Regierungen eine Art von Necrutengeldern zu bezahlen, d. h. eine Abfindung für die zu stellenden Recruten.