Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 242 (sequence 348)
- Language
- German
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242 setzungen desHippokrates, Galenus rc. nur in arabischen und syrischen Mundarten circulirten, es auch den Juden allem nur möglich sein konnte, als rationelle methodische Aerzte zu wirken. Huartes, einer der hellsten Geister, die Spanien je hervorgebracht hat, sucht durch Galenische Theorien zu beweisen, daß das Temperament der Juden sich vorzugsweise zur Ausübung der Arzneikunde eignet. Oabanig (Hevolulion äs- 1a M6ä6eiri6, ekax. II. §. VI.) bemerkt wohl, daß die Sublilitäten, mit denen jener sein Argument bekräftigen will, nicht überzeugen können, bestätigt aber dennoch, daß die israelitischen Aerzte jener Zeit die gesuchtesten und wahrscheinlich auch die besten waren. Folgende Anekdote wirft als charakteristisches Curiosum ein bezeichnendes Licht auf den Geist der damaligen Zeit. Ein Rabbi, der zugleich Leibarzt Heinrich III. war, verwickelte sich oft, gleich den meisten seiner Standesgenossen, in theologische Controversen. Der Canonicus Anselm (^n- -selln eap. 88) berichtet nun von ihm, daß er unter andern dergleichen Streitigkeiten, die sich zwischen ihm und dem Bischof von Lüttich ergaben, eines Tages seinen kleinen Finger daraus verwettete, daß man ihm keinen Gegenbeweis seiner Behauptungen aus der heiligen Schrift stellen könne. Es versteht sich wohl von selbst, daß nach dem Berichte des Anselmus der Rabbi verlor. Auch erbot er sich freiwillig, sich den Finger abnehmen zu lassen, worauf der Gegner scherzhaft erwiederte, daß er hinlängliches Zutrauen zu ihm habe,, und er den Finger so lang bewahren solle, bis er ihn Denselben abfordern würde. Wir lesen jedoch (Okl-orioloZ-Ls kisioriHue äes x>rjnee8 el. 4.68 6V6HU68 ä lüöß-e, anno 1049), daß der hebräische Gelehrte mit sonderbarer Gewissenhaftigkeit sich selbst den Finger abschnitt und ihn dem Bischose mit den Worten übergab, daß er sein Gut selbst bewahren möge.