Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 143 (sequence 251)
- Language
- German
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143 ficationen der kirchlichen Organisation für dieselben berathen^ ohne daß ein Resultat bis jetzt daraus hervorgegangen, weshalb wir sie in diesem Berichte noch übergehen. Bemerken wollen wir nur, daß, so orthodox die holländische Synagoge auch noch ist, sie dennoch erst im Jahre 1853 wieder mehre Oberrabbinatsstellen mit deutschen Rabbinern und Doctoren besetzt hat. — Schiffen wir nach dem stolzen Albion über, so hat dies in dem Jahre, dessen Ereignisse wir hier besprochen, in Zweifacher Beziehung auch unsere Blicke auf sich gezogen. Zuerst wurde das — nunmehr schon lächerliche — Schauspiel zum fünften oder sechsten Male aufgeführt, in welchem die Zulassung der Juden in's Unterhaus, das heißt, die Abschaffung des Eides auf den christlichen Glauben, vom Unterhause mit ziemlichen Majoritäten angenommen, vom Oberhause mit beträchtlicher Mehrheit verworfen wird. Jene Annahme fand aus den Antrag Lord Ruffels auch 1863 am 25. Februar, 12. März und 16. April statt, die Verwerfung im Oberhause am 30. April. Es trat darauf der gewöhnliche Epilog mit einigen Meetings und harmlosen Demonstrationen ein, um dann — auf den nächsten Antrag, Lord John's vertagt zu werden. — Die zweite Erscheinung war viel tieferer Natur. Unsere Leser mögen sich aus früheren Jahrgängen erinnern, daß 1842 in London eine Anzahl Männer, namentlich aus der sephardischen Gemeinde zusammentrat, welche eine eigene Synagoge (Westend- oder Burtonstreet) gründete, für die zweiten (unmosaischen) Festtage den Gottesdienst aufgaben, am Sabbath diesen um 10 Uhr Vormittags begannen, und die meisten Piutim beseitigten, sonst aber am Gottesdienst, dessen Formen und Satzungen nichts veränderten. Der damalige Oberrabbiner Hirsche! erließ einen Cherem über sie, der ohne weitere Folgen blieb. Sein Nachfolger vr. Adler versagte Mitgliedern der Gemeinde, wenn sie sich mit Mitgliedern der andern Synagogen verheirateten, die Trauung, wenn sie nicht jener schriftlich auf immer absagten. Aber auch dies störte den Bestand